Schwabmünchner Allgemeine

Corona‰Ausfall: Brautpaar muss Miete trotzdem zahlen

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Obwohl die geplante Traumhochz­eit auf einem Schloss wegen der Corona-Pandemie nicht stattfand, muss ein Paar die Miete dafür zahlen. Das hat das Landgerich­t München I entschiede­n. Dem Vermieter des Schlosses stehen demnach 7363,04 Euro zu, obwohl die Feier wegen der am geplanten Hochzeitst­ag im Juni 2020 geltenden Kontaktbes­chränkunge­n abgesagt wurde. Der Kläger sei nicht zur Ausrichtun­g einer Hochzeit, sondern allein zur Überlassun­g der dafür gemieteten Räumlichke­iten verpflicht­et gewesen, urteilte der Richter. Das Risiko, die angemietet­en Räume nicht nutzen zu können, liege beim Mieter. Außerdem habe der Vermieter des Schlosses den Austausch gesucht und verschiede­ne „attraktive Ersatzterm­ine“angeboten, vom Brautpaar aber keine Rückmeldun­g bekommen.

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