MetzelderUrteil ist rechtskräftig
Beide Seiten verzichten auf eine Berufung
Düsseldorf Das Urteil gegen ExFußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte das Düsseldorfer Amtsgericht am Montag mit. Der 40-Jährige habe zudem auf die Rückgabe seines Handys, das als Beweismittel sichergestellt worden war, verzichtet. Metzelder war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben.