Schwabmünchner Allgemeine

Metzelder‰Urteil ist rechtskräf­tig

Beide Seiten verzichten auf eine Berufung

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Düsseldorf Das Urteil gegen ExFußball-Nationalsp­ieler Christoph Metzelder ist rechtskräf­tig. Die Staatsanwa­ltschaft habe ihre Berufung zurückgeno­mmen und beide Seiten hätten Rechtsmitt­elverzicht erklärt, teilte das Düsseldorf­er Amtsgerich­t am Montag mit. Der 40-Jährige habe zudem auf die Rückgabe seines Handys, das als Beweismitt­el sichergest­ellt worden war, verzichtet. Metzelder war zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendporn­ografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergele­itet zu haben.

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