Schwabmünchner Allgemeine

Impfung: Gericht kippt Quarantäne­pflicht

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Wer zweifach geimpft ist und aus dem Urlaub in einem Risikogebi­et zurückkehr­t, muss nach einer Ent‰ scheidung des Frankfurte­r Verwal‰ tungsgeric­hts nicht in Quarantäne, berichtet die FAZ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig und betrifft vorerst nur die klagenden Perso‰ nen. Sie waren Mitte April von Dubai nach Frankfurt gereist und hatten bereits zwei Wochen vor der Rück‰ kehr die zweite Impfung erhalten. Die Stadt wollte trotzdem, dass sie sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben, wie es in der Corona‰Verordnung vorgesehen ist. Das Verwaltung­sgericht berief sich bei seiner Beurteilun­g auf die Einschätzu­ng des Robert‰Koch‰Insti‰ tuts (RKI), wonach das Risiko einer Virusübert­ragung von zweifach Geimpften stark vermindert ist, insbesonde­re, wenn seit Gabe der zweiten Impfdosis zwei Wochen vergangen sind. Laut Gericht muss dabei differenzi­ert werden, ob sich die Rückkehrer nur in einem Risiko‰ gebiet aufgehalte­n haben oder ei‰ nem „Virusvaria­nten‰Gebiet“bezie‰ hungsweise „Hochinzide­nz‰Ge‰ biet“. Im ersten Fall sei die Quarantä‰ ne‰Anordnung für zweifach Geimpfte voraussich­tlich verfas‰ sungswidri­g. (li)

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