Geflügelpest: Stallpflicht aufgehoben
Halter dürfen Tiere ins Freie lassen
Landkreis Augsburg Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurde bereits Mitte März vom Umweltministerium eine bayernweite Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Betroffen waren auch 27 Kommunen aus dem Landkreis Augsburg. Durch eine neue Allgemeinverfügung wird die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreisgebiet ab sofort aufgehoben. Das teilt das Landratsamt mit.
Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die das Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern in den letzten Wochen als rückläufig einstuft, ist eine bayernweite präventive Stallpflicht nicht mehr erforderlich. Ebenfalls sind damit bis auf Weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Ab sofort ist eine örtliche Aufstallung nur noch bei neuen Nachweisen der Geflügelpest bindend. Mit Aufrechterhaltung der Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sei ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.