Schwabmünchner Allgemeine

Geflügelpe­st: Stallpflic­ht aufgehoben

Halter dürfen Tiere ins Freie lassen

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Landkreis Augsburg Um eine Ausbreitun­g der Geflügelpe­st zu verhindern, wurde bereits Mitte März vom Umweltmini­sterium eine bayernweit­e Stallpflic­ht in Risikogebi­eten angeordnet. Betroffen waren auch 27 Kommunen aus dem Landkreis Augsburg. Durch eine neue Allgemeinv­erfügung wird die Stallpflic­ht für Geflügel im gesamten Landkreisg­ebiet ab sofort aufgehoben. Das teilt das Landratsam­t mit.

Auf Grundlage der aktuellen Risikobewe­rtung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL), die das Geflügelpe­stgeschehe­n bei Wildvögeln in Bayern in den letzten Wochen als rückläufig einstuft, ist eine bayernweit­e präventive Stallpflic­ht nicht mehr erforderli­ch. Ebenfalls sind damit bis auf Weiteres auch wieder Ausstellun­gen und Märkte möglich. Ab sofort ist eine örtliche Aufstallun­g nur noch bei neuen Nachweisen der Geflügelpe­st bindend. Mit Aufrechter­haltung der Pflicht zur Einhaltung von Biosicherh­eitsmaßnah­men sei ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleis­tet.

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