Mann wegen 15.000 Kinderpornos vor Gericht
Er sammelte Tausende jugendpornografische Dateien auf seinem PC. Vor Gericht verantwortet er sich mit gesenktem Kopf
Landkreis Augsburg Über 10.000 pornografische Fotos und Videos von kleinen Kindern, um die 5000 pornografische Dateien von Jugendlichen: Das alles fanden Kriminalbeamte auf Datenträgern eines Mannes, der im südlichen Landkreis Augsburg lebt. Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften musste der 49-Jährige sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Mit gesenktem Blick und hochrotem Kopf ließ der Mann den Prozess über sich ergehen. Die wenigen Worte, die er sagte, lauteten: „Ich schäme mich.“
Ein Computer, eine Festplatte und ein USB-Stick. Darauf: Der Tatbestand, der für den Angeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und eine Geldstrafe von 7500 Euro bedeutet. Dateien, die Richterin Rita Greser zu Gesicht bekam und als „abartig“bezeichnet. Beispiele, die in die Anklageschrift aufgenommen wurden, sind etwa ein Video von einem ein Jahr alten, schreienden Kind, das mit Kerzenwachs beträufelt wird.
Die Dateien tauchten auf, als die Polizei im Mai 2020 Mobilfunkdaten auswertete. Kriminalbeamte stießen auf pornografische Dateien, die die Nummer des Angeklagten bei WhatsApp empfing. Kurz darauf kam es zum Durchsuchungsbeschluss. Der Kriminalbeamte, der die Durchsuchung unterstützte und als Zeuge im Prozess geladen war, erinnerte sich an eine „normale Wohnung“und einen unauffälligen Haushalt: Flur, Küche, Wohnzimmer. Ein Fitnessraum. Kein Widerstand beim Durchsuchen der Wohnung. Im Büro des Angeklagten entdeckten er und ein Kollege dann den PC, den USB-Stick und – etwas versteckt – die Festplatte.
Diese nahmen sie mit. Bis heute forderte der Angeklagte die Datenträger nicht zurück. „Der Angeklagte ist in Fahrwasser geraten, die er heute zutiefst bereut“, erklärte sein Verteidiger. Seit einem Jahr sei er nun in psychologischer Behandlung, die er aus eigener Tasche zahle. Kaum wahrnehmbar nickte der 49-jährige Angeklagte mit nach unten geneigtem Kopf zu den Worten seines Verteidigers. Die Hände hielt er die ganze Verhandlung über auf dem Tisch gefaltet.
Das Schöffengericht um Richterin Rita Greser schloss sich beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. „Man sieht Ihnen an, dass das Verfahren Sie belastet“, sagte Richterin Greser zu dem Angeklagten. „Und man kann Sie nicht behandeln wie jemanden, der den sexuellen Missbrauch selber ausübt.“Dennoch seien die kinderund jugendpornografischen Inhalte „erschreckend“– eine monatlich in Raten abzuzahlende Geldstrafe solle den Angeklagten immer wieder an seine Tat erinnern und ihm helfen, nicht rückfällig zu werden. Zu der Strafauflage gehören deshalb auch weitere Termine beim Psychologen.