Wenn der Gasversorger pleite geht
Verbraucher sollten schnell wechseln
Hannover Auch bei Insolvenz eines Energieanbieters erhalten Verbraucher weiterhin Gas und Strom. Die Lieferung erhalten sie in Form der sogenannten Ersatzversorgung. Sie greift automatisch, wenn der eigene Anbieter ausfällt und der Lieferant das Netznutzungsrecht verliert. Verbraucher sollten sich in so einem Fall aber möglichst schnell einen neuen Gasoder Stromanbieter suchen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes dürften sie in der Ersatzversorgung sonst kräftig draufzahlen.
Bislang durfte diese Notversorgung nicht teurer sein als die sogenannte Grundversorgung. Wer künftig in die Ersatzversorgung rutscht, muss mit sehr hohen Kosten rechnen. Die Anbieter dürfen künftig die Preise in der Ersatzversorgung an den aktuellen Börsenpreisen ausrichten. Immerhin wurde im Gesetz untersagt, dass es unterschiedliche Preise in der Grundversorgung gibt. Wer eine Mitteilung über den Eintritt in die Ersatzversorgung erhält, sollte seinen Strom- und Gaszähler kurzfristig ablesen, rät die Verbraucherzentrale Bremen. Die Messwerte sollte man dann dem Grundversorger und Netzbetreiber mitteilen. Denn der Netzbetreiber darf den Energieverbrauch während der Ersatzversorgung schätzen.
Kunden werden künftig erst nach drei Monaten in die Grundversorgung aufgenommen. Bis dahin sind Verbraucher den Kosten und möglichen Preissteigerungen der Ersatzversorger der Verbraucherschützerin zufolge ausgeliefert. Es sei denn, man wechselt den Anbieter. Das ist jederzeit möglich – und dürfte sich künftig noch mehr lohnen. Immerhin müssen Energieanbieter Probleme rechtzeitig melden. „Energielieferanten sind verpflichtet, einen Lieferstopp – etwa aufgrund einer drohenden Insolvenz – drei Monate vorher der Bundesnetzagentur mitzuteilen“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale. Verbraucher können bei Hinweisen auf eine Insolvenz bei der Bundesnetzagentur nachfragen, ob eine solche Mitteilung vorliegt. (dpa)