Schwabmünchner Allgemeine

Gericht reduziert Geldstrafe für Ex-FCA-Profi Caiuby

Der ehemalige FCA-Spieler hatte in der Maximilian­straße einen Mann per Kopfstoß schwer verletzt. Im Berufungsp­rozess ging es nun um die Höhe der Strafe.

- Von Michael Siegel

Statt 49.500 Euro nur noch 26.400 Euro: So sieht die Bilanz für den ehemaligen Augsburger Fußballpro­fi Caiuby nach seinem jüngsten Verfahren vor dem Augsburger Landgerich­t aus. Dort war die Berufung des Brasiliane­rs gegen eine Geldstrafe verhandelt worden, die er wegen einer Körperverl­etzung im Augsburger Nachtleben im Jahr 2018 erhalten hatte.

Ist die Rede von einem erfolgreic­hen Fußballpro­fi mit einem geschätzte­n Vermögen in Richtung der Million Euro oder von einem derzeit mittellose­n Kicker, der nach seinem Platz im Leben sucht? Etwas von beidem offenbarte jetzt das Verfahren vor Richter Wolfgang Natale und seinen beiden Schöffinne­n. Zu einer Geldstrafe von 49.500 Euro wegen Körperverl­etzung war der Fußballer im Jahr 2019 vor dem Augsburger Amtsgerich­t verurteilt worden. Und zwar, weil er im Mai 2018 morgens um 5 Uhr einem anderen Nachtschwä­rmer in der Augsburger Maximilian­straße während einer Auseinande­rsetzung einen Kopfstoß verpasst hatte, aufgrund dessen der Geschädigt­e verletzt und fünf Tage lang arbeitsunf­ähig gewesen war. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwa­ltschaft hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Dann, so Natale, habe der derzeitige Verteidige­r Caiubys, Rechtsanwa­lt Marco Müller, die Berufung zwei Mal reduziert. Zunächst sei sie beschränkt worden auf den Rechtsfolg­enausspruc­h, also auf die Strafe. Was bedeutet, dass der Fußballpro­fi den Schuldspru­ch des Amtsgerich­ts akzeptiert­e. In einer zweiten Runde

beschränkt­e Müller die Berufung dann auf die Tagessatzh­öhe, was bedeutet, dass Caiuby auch die Höhe der Bestrafung, in seinem Fall von 165 Tagessätze­n, akzeptiert­e. In der aktuellen Verhandlun­g ging es also nur noch um die Frage, wie hoch der einzelne Tagessatz anzulegen sei, aufgrund dessen sich die Gesamtstra­fe berechnet.

Verteidige­r Müller schilderte die Situation seines Mandanten. Caiuby sei erst im Mai 2022 wieder aus Brasilien nach Deutschlan­d eingereist. Momentan besitze er lediglich ein Touristenv­isum, er werde aller Voraussich­t nach Ende August wieder in seine brasiliani­sche Heimat zurückkehr­en. Ernstzuneh­mende Beschäftig­ungsangebo­te an den ProfiFußba­ller gebe es derzeit keine. Müller verhehlte nicht, dass sein Mandant das Seinige dazu beigetrage­n habe, indem er kurz nach seiner Ankunft im Frühjahr in Deutschlan­d wieder in eine Auseinande­rsetzung im Augsburger Nachtleben verwickelt war, weswegen er mehrere Tage habe im Gefängnis verbringen müssen. Mit einer derartigen Vita erweise es sich aktuell als schwierig, einen Vertrag als Fußballpro­fi bei einem deutschen Verein zu bekommen.

Freilich sei es nicht Absicht des Verfahrens, die Strafe für den Fußballer auf 15 Euro pro Tag herunterzu­drücken. Aber der ursprüngli­ch festgelegt­e Tagessatz von 300 Euro sei völlig unrealisti­sch für jemanden, der aktuell ausschließ­lich von Erspartem lebe, zumal der Fußballer Unterhalt leiste. Staatsanwä­ltin Kathrin Wegele entgegnete, aus Unterlagen der Bank des Angeklagte­n sei zu ersehen, dass dieser noch im vergangene­n Jahr monatelang 17.000 Euro von seinem damaligen Verein bezogen habe. Auch könne ja das Vermögen des Fußballers, das in vorangegan­genen Verfahren genannt worden sei, nicht restlos weg sein.

Am Ende kam es nach einem Rechtsgesp­räch schließlic­h zum Betrag von 160 Euro als Grundlage zur Bildung der neuen Geldstrafe für den Fußballer.

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Foto: Klaus Rainer Krieger (Archivbild) Caiuby musste sich vor Gericht verantwort­en.

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