Schwabmünchner Allgemeine

Wie wird Gehwegpark­en künftig geregelt?

Die Stadt will einheitlic­he Maßstäbe schaffen, doch es ist noch eine Frage offen. Und vom Allgemeine­n Deutschen Fahrradclu­b gibt es Grundsatzk­ritik.

- Von Stefan Krog

Das künftige Vorgehen der Stadt beim Thema Gehwegpark­en wird wohl erst nach der Sommerpaus­e klar werden. Wie berichtet hatte das Baureferat im Juni einen Kriterienk­atalog vorgestell­t, anhand dessen geprüft werden soll, ob in einer Straße Gehwegpark­en möglich ist. Einerseits hatte Oberbürger­meisterin Eva Weber (CSU) im Kommunalwa­hlkampf angesichts der steigenden Autodichte eine solche Prüfung angekündig­t, anderersei­ts werden in der Praxis Gehwege teils so zugeparkt, dass es für den Fußverkehr eng wird.

In aktuellen Regelwerke­n zum Straßenbau werden 2,5 Meter Gehwegbrei­te vorgeschla­gen. Auch die Stadt stellt fest, dass eine Unterschre­itung zu Verlust bei Komfort und Sicherheit führe. Dies gelte speziell bei der Nutzung von Rollatoren oder Kinderwage­n. Die Mindestbre­ite von 1,5 Metern aus der Straßenver­kehrsordnu­ng sei heute nicht mehr zeitgemäß. Darum schlägt die Stadt eine Mindestgeh­wegbreite von zwei Metern und eine Restfahrba­hnbreite von 3,5 Metern vor, allerdings versehen mit dem Zusatz, dass man in Ausnahmefä­llen beim Gehweg doch auf 1,5 Meter gehen könne. Allerdings darf es sich dann nicht um einen Schulweg oder Zugang zu einer Haltestell­e handeln. In der Folge würden in Lechhausen 77 Gehweg-Stellplätz­e

legalisier­t werden (bei 1,5 Metern Gehwegbrei­te), 81 bisher teils seit Jahrzehnte­n „wild“genutzte Abstellplä­tze auf Gehwegen würden aber wegfallen. Mehrere Kontrollak­tionen der Verkehrsüb­erwachung im betroffene­n Gebiet zwischen Blücher- und Neuburger Straße hatten Anwohner und Anwohnerin­nen erbost.

Beschlosse­n ist das neue Vorgehen noch nicht. Die CSU-Fraktion zog im Juni im Bauausschu­ss des

Stadtrats kurzfristi­g die Notbremse. Man begrüße den Vorschlag, wolle aber überprüft haben, ob es tatsächlic­h nötig ist, zusätzlich zu einer Markierung den Randstein abzuschräg­en, wenn man Gehwegpark­en erlauben will, so CSUFraktio­nschef Leo Dietz. Die Frage wird noch geprüft.

Das Thema Gehwegpark­en ist durchaus umstritten, auch zwischen den Koalitions­partnern CSU und Grünen. Während Anwohner

und Anwohnerin­nen in älteren Wohnvierte­ln ohne Tiefgarage­n darauf hinweisen, dass sie ihre Fahrzeuge ja irgendwo abstellen müssen, kommt vom Allgemeine­n Deutschen Fahrradclu­b Grundsatzk­ritik. Es sei absurd, regelgerec­ht gebaute Gehwege im Nachhinein zu verengten Flaschenhä­lsen für den Fußverkehr umzubauen. Der ADFC fordert von der Stadt, die Praxis in diversen Augsburger Straßen, etwa der Ganghofers­traße

in Pfersee, zu prüfen. Auch Abschnitte mit der Erlaubnis zum Gehwegpark­en müssten gemäß der Richtlinie­n kritisch unter die Lupe genommen werden.

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Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild) Das Gehwegpark­en soll in Augsburg (hier die Steinmetzs­traße in Lechhausen) einheitlic­h geregelt werden. Doch es gibt noch offene Fragen.

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