Bergheim: Sollte Ehepaar getötet werden?
Am 19. Dezember wurde ein älteres Ehepaar in seinem Wohnhaus brutal überfallen. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Anklageschrift birgt bislang unbekannte Details.
Am 19. Dezember vergangenen Jahres verschafften sich zwei Männer Zutritt zu einem Wohnhaus in Augsburg-Bergheim, sie kamen vermutlich über ein Kellerfenster in das Gebäude. Es war nicht der naheliegendste Ort für einen Einbruch: Zwar handelt es sich um ein geräumiges Einfamilienhaus, doch die Immobilie ist eher unscheinbar; im beschaulichen Stadtteil gibt es auffälligere, teurere Anwesen. Nun, gut ein Dreivierteljahr nach der Tat, sind sich die Ermittler sicher, das Motiv der Täter entschlüsselt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen drei Verdächtige erhoben.
Das ältere Ehepaar, das in dem Haus wohnt, muss in jener Nacht einen Albtraum durchlebt haben. In der eigenen Wohnung überfallen zu werden, ist eine Horrorvorstellung für viele Menschen – und ein Szenario, das eigentlich nur selten vorkommt. Doch in diesem Fall war es so. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei gehen davon aus, dass die beiden Täter auf den 83 Jahre alten Mann und die 71 Jahre alte Ehefrau trafen und sie attackierten. Die Gewalttat war so brutal, dass beide Opfer massive Verletzungen erlitten; der 83-Jährige wird auf einem Auge dauerhaft blind bleiben. Die beiden 37und 40-jährigen Tatverdächtigen, die in das Haus eingedrungen sein sollen, wollten das Ehepaar den Ermittlungen zufolge umbringen oder nahmen den Tod der Senioren zumindest billigend in Kauf, daher hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage unter anderem wegen versuchten Mordes erhoben.
Angeklagt, ebenfalls wegen versuchten Mordes, ist daneben ein Mann, der den Ermittlungen zufolge bei der Gewaltattacke selbst nicht mit im Haus gewesen, aber an der Tat dennoch maßgeblich beteiligt gewesen sein soll. Es ist ein 32-jähriger Mann, der das Ehepaar kannte, weil er für die beiden Senioren offenbar als Handwerker tätig gewesen war und unter anderem für Sanierungsarbeiten
an einer Immobilie in der Augsburger Innenstadt zuständig gewesen sein soll, die dem Ehepaar gehört und die früher einmal als Praxis diente. Er soll nach Informationen unserer Redaktion die beiden anderen Tatverdächtigen angeheuert haben, wohl auch, da er im Haus des Ehepaares größere Bargeldbeträge vermutete, das die beiden anderen Männer demnach stehlen sollten. Beute machten die Täter in jener Nacht allerdings nicht.
Bei den drei Verdächtigen handelt es sich um gebürtige Rumänen. Den 32-Jährigen nahm die Polizei Anfang Februar in Augsburg selbst fest, nach Informationen unserer Redaktion lebte er in den vergangenen Jahren offenbar immer mal wieder in der Stadt, teils wohl auch über längere Phasen; vor fünf Jahren etwa war er in einem größeren Wohnblock in Haunstetten gemeldet. Die beiden anderen Verdächtigen wurden ausgeliefert, alle drei sitzen seit Monaten in Untersuchungshaft. In der Anklage geht es neben dem
Vorwurf des versuchten Mordes unter anderem auch um versuchten besonders schweren Raub und schwere Körperverletzung, ein nur äußerst selten angewandter Straftatbestand, der juristisch unter anderem dann zum Tragen kommt, wenn ein Opfer das Sehvermögen auf einem Auge verliert wie in diesem Fall.
Die Kriminalpolizei hatte nach der Tat umfangreiche Ermittlungen gestartet und unter anderem die „Soko Bergheim“ins Leben gerufen, der phasenweise 25 Beamtinnen und Beamte angehörten. Die Polizei vermutete früh, dass die Gewaltattacke möglicherweise einen privaten Hintergrund hatte, die Eheleute also keine Zufallsopfer waren, und betrieb enormen Aufwand, um die Täter zu fassen. Nach Informationen unserer Redaktion
ließen die Beamten unter anderem etwa per Funkzellenabfrage alle Mobiltelefone im Umkreis des nächsten Sendemasts erfassen, um herauszufinden, wer sich im Umfeld des Tatorts aufhielt. Die Spur der Ermittlungen führte zum 32-Jährigen und seinen beiden mutmaßlichen Mittätern.
Wann der Prozess stattfindet, steht noch nicht fest. Die 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes, bei der die Prozesse verhandelt werden, die sich etwa um Mord und Totschlag drehen, muss noch entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Dass Gerichte eine Anklage ablehnen, kommt allerdings nur sehr selten vor. Ein Knackpunkt einer wahrscheinlichen Verhandlung dürfte werden, ob insbesondere dem 32-Jährigen, der bei der Tat selbst nicht im Haus anwesend war, die Mordabsicht nachgewiesen werden kann. Die Anwälte der Verdächtigen wollten sich auf Anfrage zunächst nicht zu den Vorwürfen gegen ihre Mandanten äußern oder waren nicht zu erreichen.
Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest