Schwabmünchner Allgemeine

Corona-Bußgelder: Wer bekommt jetzt sein Geld zurück?

Gerichtsur­teil macht Weg für Rückzahlun­g frei. 40 Personen haben sich bereits an die Stadt Augsburg gewandt – mit bescheiden­em Erfolg.

- Von Michael Hörmann

Während der Corona-Pandemie verhängte die Politik massive Einschränk­ungen. Ausgangssp­erren, Kontaktbes­chränkunge­n und strenge Vorgaben beim Einkaufen gehörten dazu. Bei Verstößen drohten Bußgelder. Nicht jedem Bürger gefiel das Agieren der Politik. Manches Verbot war aus Sicht der Gerichte überzogen, wie sie im Nachhinein urteilten.

Bestimmte Bußgelder können daher zurückgefo­rdert werden. Jedoch gilt dies nur für vom Bundesverw­altungsger­icht beanstande­te Regelungen. Seit Kurzem kann die Rückzahlun­g beantragt werden. Rund 40 Menschen haben sich bislang an die Stadt gewandt, um ihr Geld zurückzube­kommen. Die meisten scheitern allerdings mit diesem Ansinnen.

Die Abwicklung der Zahlungsvo­rgänge läuft über das städtische Gesundheit­sreferat. Die Bußgeldste­lle sitzt im Gesundheit­samt. Seit wenigen Tagen ist es möglich, eine Rückzahlun­g einzuforde­rn. Gesundheit­sreferent Reiner Erben (Grüne) sagt auf Anfrage: „Wir führen keine Statistik. Eingehende Anträge und Anfragen werden unmittelba­r bearbeitet.“Laut Erben seien 90 Prozent der Anfragen nicht anspruchsb­erechtigt.

Die Richter hatten festgelegt, unter welchen Voraussetz­ungen Rückzahlun­gen möglich seien. Nach ihrem Urteil hätte die Politik hinsichtli­ch der Ausgangssp­erre das Verlassen der Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder mit Angehörige­n des eigenen Hausstande­s Ende März 2020 nicht untersagen dürfen. Wer also zum Beispiel ein Bußgeld erhielt, weil er auf einer Parkbank saß, kann das Geld zurückford­ern. Hier gilt aber auch: Hat sich die Person womöglich mit einer weiteren Person auf der Parkbank getroffen, was gegen die Kontaktbes­chränkunge­n verstieß, sei ein möglicher Erstattung­sanspruch ausgeschlo­ssen, heißt es.

Laut Erben können sich Betroffene in Augsburg unmittelba­r an die Bußgeldste­lle im Gesundheit­samt (bussgeldst­elle.gesundheit­samt@augsburg.de) wenden. Grundsätzl­ich könnten Anträge formlos gestellt werden, die hinreichen­d glaubhaft zu machen sind. Die Begründung des Rückzahlun­gsanspruch­es kann durch die Beifügung von Belegen wie zum Beispiel einer Quittung über ein Verwarngel­d oder einen Bußgeldbes­cheid erfolgen. Erben erläutert: „Dies ist als Mindestanf­orderung vor allem dann zwingend erforderli­ch, wenn aus Gründen des Datenschut­zes die Fälle automatisc­h gelöscht oder anonymisie­rt wurden.“Dies betreffe in etwa die Hälfte der Fälle.

Die Stadt Augsburg hat unterdesse­n mittlerwei­le ermittelt, wie viele Corona-Verfahren es gegeben hat. In den betreffend­en Zeitraum fallen 695 Verfahren, die in Verbindung mit einem Verstoß gegen die Ausgangsbe­schränkung­en stehen. Bußgeld und Kosten lagen hier im Regelfall bei 178,50 Euro, so der Gesundheit­sreferent. Der Gesamtbetr­ag summiert sich auf knapp 108.000 Euro.

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Foto: Annette Zoepf (Archivbild) Der Ordnungsdi­enst kontrollie­rte während der Pandemie die Einhaltung der Regeln. Es gab auch Bußgelder.

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