Corona-Bußgelder: Wer bekommt jetzt sein Geld zurück?
Gerichtsurteil macht Weg für Rückzahlung frei. 40 Personen haben sich bereits an die Stadt Augsburg gewandt – mit bescheidenem Erfolg.
Während der Corona-Pandemie verhängte die Politik massive Einschränkungen. Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und strenge Vorgaben beim Einkaufen gehörten dazu. Bei Verstößen drohten Bußgelder. Nicht jedem Bürger gefiel das Agieren der Politik. Manches Verbot war aus Sicht der Gerichte überzogen, wie sie im Nachhinein urteilten.
Bestimmte Bußgelder können daher zurückgefordert werden. Jedoch gilt dies nur für vom Bundesverwaltungsgericht beanstandete Regelungen. Seit Kurzem kann die Rückzahlung beantragt werden. Rund 40 Menschen haben sich bislang an die Stadt gewandt, um ihr Geld zurückzubekommen. Die meisten scheitern allerdings mit diesem Ansinnen.
Die Abwicklung der Zahlungsvorgänge läuft über das städtische Gesundheitsreferat. Die Bußgeldstelle sitzt im Gesundheitsamt. Seit wenigen Tagen ist es möglich, eine Rückzahlung einzufordern. Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) sagt auf Anfrage: „Wir führen keine Statistik. Eingehende Anträge und Anfragen werden unmittelbar bearbeitet.“Laut Erben seien 90 Prozent der Anfragen nicht anspruchsberechtigt.
Die Richter hatten festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Rückzahlungen möglich seien. Nach ihrem Urteil hätte die Politik hinsichtlich der Ausgangssperre das Verlassen der Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes Ende März 2020 nicht untersagen dürfen. Wer also zum Beispiel ein Bußgeld erhielt, weil er auf einer Parkbank saß, kann das Geld zurückfordern. Hier gilt aber auch: Hat sich die Person womöglich mit einer weiteren Person auf der Parkbank getroffen, was gegen die Kontaktbeschränkungen verstieß, sei ein möglicher Erstattungsanspruch ausgeschlossen, heißt es.
Laut Erben können sich Betroffene in Augsburg unmittelbar an die Bußgeldstelle im Gesundheitsamt (bussgeldstelle.gesundheitsamt@augsburg.de) wenden. Grundsätzlich könnten Anträge formlos gestellt werden, die hinreichend glaubhaft zu machen sind. Die Begründung des Rückzahlungsanspruches kann durch die Beifügung von Belegen wie zum Beispiel einer Quittung über ein Verwarngeld oder einen Bußgeldbescheid erfolgen. Erben erläutert: „Dies ist als Mindestanforderung vor allem dann zwingend erforderlich, wenn aus Gründen des Datenschutzes die Fälle automatisch gelöscht oder anonymisiert wurden.“Dies betreffe in etwa die Hälfte der Fälle.
Die Stadt Augsburg hat unterdessen mittlerweile ermittelt, wie viele Corona-Verfahren es gegeben hat. In den betreffenden Zeitraum fallen 695 Verfahren, die in Verbindung mit einem Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen stehen. Bußgeld und Kosten lagen hier im Regelfall bei 178,50 Euro, so der Gesundheitsreferent. Der Gesamtbetrag summiert sich auf knapp 108.000 Euro.