Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Unter Alkoholeinfluss völlig ausgerastet
35-Jähriger wird für Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt
EHINGEN (jon) - Aufgrund einer vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Sachbeschädigung hat am Dienstag Richter Wolfgang Lampa einen Angeklagten vor dem Ehinger Amtsgericht zu 50 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-jährige Angeklagte – der nach eigener Angabe Epileptiker ist – unter starkem Alkohol- und Medikamenteneinfluss in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2016 eine 28jährige Bekannte während einer Autofahrt gewürgt und beleidigt hat, anschließend hat er noch gegen das Auto getreten und einen leichten Schaden verursacht.
Schon am frühen Nachmittag des 17. September war ein Bekannter bei dem damals 34-Jährigen in seiner Wohnung aufgetaucht, zusammen tranken sie eine Falsche Schnaps. Als diese schließlich leer war, machte sich der Angeklagte mit dem Rad auf den Weg, um Nachschub zu organisieren. Unterwegs baute der 34-Jährige allerdings einen Unfall. Die herbeigerufene Polizei stellte fest, dass er sturzbetrunken war. Eine Blutprobe im Ehinger Krankenhaus ergab schließlich einen Promillewert von rund 2,2.
Nachdem die Beamten den Angeklagten nach der Aufnahme der Anzeige wieder gehen ließen, ließ der es noch einmal richtig krachen. Zunächst ließ er sich für einige Stunden in einer Kneipe in der Innenstadt nieder, trank weitere Biere, bevor er sich auf den Weg Richtung Bahnhof machte. Dort traf er auf sein späteres Opfer – eine flüchtige Bekannte – und deren Lebensgefährten. Weil er so stark alkoholisiert war, boten diese ihm an, ihn nach Hause zu fahren. In der Bahnhofswirtschaft nahmen die drei noch ein Getränk zu sich, bevor sie sich auf den Weg machten. Die Wohnung des Angeklagten habe zwar nicht direkt auf dem Weg gelegen, so der 30-jährige Lebensgefährte der Geschädigten. „Aber ich habe gedacht: ,Das ist nur ein Katzensprung, das kannst du ruhig machen’.“Zunächst hatten sich die drei im Auto noch gut unterhalten, dann schlief der Angeklagte jedoch ein. Wohl aufgrund des starken Alkohol- und Medikamenteneinflusses verlor der Angeklagte jeden Orientierungssinn als er wieder aufwachte. Es folgten wüste Beschimpfungen und der Vorwurf, er sei entführt worden. Dann nahm er im Auto sein Opfer von hinten in den Schwitzkasten und fing an, es zu würgen. Schließlich gelang es dem Fahrer, den 35-Jährigen zu beruhigen und das Auto am Straßenrand abzustellen. Nur kurze Zeit später flippte der Angeklagte allerdings wieder völlig aus und fing nun an, den Fahrer um das Auto herumzujagen und zu beleidigen. Dabei trat der Angeklagte noch gegen den Kühlergrill des Autos und verursachte einen Schaden in Höhe von etwa 150 Euro. Erst die Polizei konnte ihn beruhigen.
Richter Lampa rechnete es dem Angeklagten an, dass er bereits eine Entgiftung in einer Einrichtung in Bad Schussenried absolviert hat: „Sie sind kein schlechter Kerl. Der Alkohol bringt Probleme mit sich.“