Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Mainzelmännchen auf Ehinger Ampel müssen weg
EHINGEN (dtp) - Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Stadt Ehingen angewiesen, die Mainzelmännchen-Ampel in der Spitalstraße durch ein der Straßenverkehrsordnung entsprechendes Symbol zu ersetzen. In den vergangenen Tagen habe man noch Hinweise, auch rechtliche, der Stadt überprüft, erklärt Dirk Abel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums, auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Jetzt ist klar: Die rechtliche Regelung ist aus Sicht des Regierungspräsidiums eindeutig und lässt keinen Ermessensspielraum zu. Das heißt: Die Ampel-Mainzelmännchen müssen weg.
Laut Regierungspräsidium müssen Ampeln nach der Straßenverkehrsordnung für Fußgänger das rote Sinnbild eines stehenden und das grüne Bild eines schreitenden Fußgängers zeigen. Die Figur für Fußgänger sei in der Straßenverkehrsordnung explizit dargestellt. Auch die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“würden verbindlich zeigen, wie die Figuren auszusehen haben. Lediglich die Ampelmännchen in den ostdeutschen Bundesländern seien gemäß Einigungsvertrag zugelassen. Andere Sinnbilder, worunter auch die Mainzelmännchen fallen, sind nach Auffassung des Regierungspräsidiums straßenverkehrsrechtlich dagegen nicht zulässig.
Verkehrsteilnehmer müssten auch nur die verbindlich festgelegten Verkehrszeichen beachten, teilt das Regierungspräsidium mit. Dies ergebe sich ebenfalls aus der Straßenverkehrsordnung. Nicht verbindlich festgelegte Zeichen und Sinnbilder sind demnach keine Verkehrszeichen: Sie müssen nicht beachtet und können auch nicht angeordnet werden.
Bei der Überprüfung durch das Regierungspräsidium in den vergangenen Tagen sei es nicht darum gegangen, ob die alternativen Ampelfiguren in Ehingen die Sicherheit beeinträchtigen, sondern man habe sich rein auf die Straßenverkehrsordnung konzentriert, erklärt Pressesprecher Abel. Das Regierungspräsidium gehe davon aus, dass die Stadt jetzt von sich aus den Wechsel der Figuren vollziehe.
„Wir wissen: Es gibt Städte, in denen alternative Figuren möglich sind“, sagt Abel. „Wir wissen aber nicht, auf welcher Rechtsbasis das begründet ist“, erklärt er und gibt zu bedenken: Würde es erlaubt sein, könnte es in jeder Kommune andere Verkehrszeichen geben. „Es ist die Frage, ob die Gesellschaft das will“, sagt Abel und betont: „Und am Ende des Tages ist es eine Frage des Gesetzgebers.“