Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Staatsanwaltschaft sieht weiter keine Verbindung zu NSU
LAICHINGEN/ULM (krom) - Die Staatsanwaltschaft Ulm hat eine Verbindung zwischen der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und dem noch immer ungeklärten Mord an einem Laichinger Blumenhändler von 2011 erneut ausgeschlossen. Das habe eine wiederholte Überprüfung der sogenannten Kreuztreffer ergeben, wie Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger am Dienstag auf Nachfrage erklärte.
Vor wenigen Wochen ist der Laichinger Mordfall Thema im NSUUntersuchungsausschuss im badenwürttembergischen Landtag gewesen. Jürgen Filius (Grüne), Landtagsabgeordneter und Ausschussmitglied aus Ulm, hatte bei der Vernehmung des einstigen Leiters der Sonderkommission Rose, Alexander Dürr, angeregt, die Spur 044 nochmals unter die Lupe zu nehmen. Das hat die Staatsanwaltschaft Ulm mitbekommen und ohne einen offiziellen Auftrag seitens des NSU-Ausschusses die Spur erneut überprüft. Das Ergebnis: „Da wurden Spuren vermengt. Das hat nichts miteinander zu tun“, so Bischofberger.
Der Hintergrund: Die Spur 044 beinhaltet alle sogenannten Kreuztreffer. Sie geben an, welcher Telefonanschluss wann in welcher Funkzelle eingewählt ist. Bereits bei den ersten Ermittlungen wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Funkkontakt aus der Nähe der damaligen NSU-Zelle in der Frühlingstraße in Zwickau mit dem Umfeld des Mordopfers in Laichingen festgestellt. Dieselbe Rufnummer soll auch bei der Überprüfung der Funkdaten beim vom NSU verübten Nagelbombenanschlag in Köln im Jahr 2004 aufgetreten sein. Doch das sei nicht richtig, erklärte Bischofberger: Das habe die erneute Überprüfung ergeben.
Täter aus familiärem Umfeld
Jedoch habe die Staatsanwaltschaft Ulm die Spur vorrangig deshalb überprüft, um im noch immer ungeklärten Mordfall keinen Anhaltspunkt ausgelassen zu haben. Rund 500 Zeugen wurden seit Anfang Oktober 2011 vernommen, auch in der Türkei und Frankreich. „Wir haben alles versucht“, sagte Bischofberger: „Aber wir geben noch nicht auf.“Die Motivlage deute darauf hin, dass der Täter aus dem familiären Umfeld kommt. Doch zu einer Anklage hat es bislang nicht gereicht und die fortgeschrittene Zeit macht die Ermittlungen nicht einfacher. „Aber Mord verjährt nicht“, so der Oberstaatsanwalt.