Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Von Storchs islamfeindliche Aussagen beschäftigen Justiz
Gegen die AfD-Politikerin sind wegen einer Twitter-Nachricht bislang mehrere Hundert Strafanzeigen wegen Volksverhetzung eingegangen
KÖLN (AFP/epd/dpa) - Die islamfeindliche Twitter-Botschaft der AfD-Politikerin Beatrix von Storch beschäftigt nun auch die Justiz. Nach dem Eingang zahlreicher Strafanzeigen prüft die Kölner Staatsanwaltschaft, ob sie für die Angelegenheit örtlich zuständig ist. Die AfD kritisierte die Löschung der umstrittenen Aussagen.
Von Storch hatte sich im Kurzbotschaftendienst Twitter darüber empört, dass die Kölner Polizei ihre Informationen zu den Neujahrsfeiern in mehreren Sprachen, darunter Arabisch, verbreitet hatte. „Was zur Hölle ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch?“, schrieb von Storch. „Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“
Zunächst hatte die Kölner Polizei Anzeige gegen von Storch wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Allein bis Dienstagvormittag gingen mehrere Hundert Straftanzeigen ein, wie die Kölner Staatsanwaltschaft am Dienstag schätzte. Nun kläre die Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit. Anschließend müsste die letztlich zuständige Strafverfolgungsbehörde den Volksverhetzungsvorwurf inhaltlich prüfen. Voraussetzung für eine Einleitung förmlicher Ermittlungen wäre dann die Aufhebung der Abgeordnetenimmunität der AfD-Politikerin.
Twitter löschte den strittigen Text und sperrte von Storchs Account zeitweilig. Grundlage dafür war das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hassbotschaften im Internet. Die AfD nutzte den Fall, um ihre Kritik an dem Gesetz zu erneuern. Es verpflichtet soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz und gilt seit dem 1. Januar. Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen ein verbessertes Beschwerdemanagement aufgebaut haben. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung müssen dem Gesetz zufolge binnen 24 Stunden nach einer Beschwerde gelöscht werden.
Das „Zensurgesetz“von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zeige schon am ersten Tag des neuen Jahres „seine freiheitsbeschneidende Wirkung“, erklärte Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland. „Diese Stasi-Methoden erinnern mich an die DDR.“Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel schrieb auf Twitter: „Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen.“Dieser Eintrag wurde später von dem Dienst für Deutschland blockiert.