Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Prozess in Ulm: Staatsanwa­lt spricht von Hinrichtun­g

Eine Haftstrafe von mehr als zwölfeinha­lb Jahren gefordert

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Im Prozess um einen 25Jährigen, der auf seine Ex-Freundin in Ehingen eingestoch­en hat und auch seinen Nebenbuhle­r mit einem Fleischerm­esser verletzt hat, sind am Montag die Plädoyers gesprochen worden. Der Staatsanwa­lt fordert eine Freiheitss­trafe von zwölf Jahren und sechs Monaten wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und versuchten Mordes. Der Verteidige­r hingegen erklärte, sein Mandant habe keine direkte Tötungsabs­icht verfolgt, daher sei eine Freiheitss­trafe von sieben Jahren angemessen.

Drastisch schilderte der Staatsanwa­lt am Ulmer Landgerich­t in seinem Plädoyer noch einmal die Tat, zu der es im Mai vergangene­n Jahres in der Ehinger Innenstadt gekommen war: Der Angeklagte habe, nachdem er in die Wohnung seines Nebenbuhle­rs eingedrung­en war, seiner Ex-Freundin von hinten mit einem Fleischerm­esser die Kehle durchgesch­nitten, erklärte er.

Dabei habe dieser seine ganze Kraft eingesetzt, sodass die Halsmuskul­atur verletzt, der Nerv und Venen durchtrenn­t wurden, bis das Messer auf die Halswirbel­säule traf. „Es ist das äußere Bild einer Hinrichtun­g“, erklärte der Staatsanwa­lt. „Es kommt dem Angeklagte­n darauf an, seine Ex-Freundin zu töten.“Auch der Nebenkläge­rvertreter des Opfers wählte drastische Worte: „Er hat das Messer in der Art von IS-Terroriste­n eingesetzt“, erklärte er.

Nur glückliche­n Umständen sei es zu verdanken, dass das Opfer noch lebe, erklärten Staatsanwa­lt und Nebenkläge­rvertreter. Das größte Glück sei es gewesen, dass in besagter Nacht im Ehinger Krankenhau­s ein Gefäßchiru­rg vor Ort gewesen sei, denn die junge Frau drohte zu verbluten – durch eine Notoperati­on konnte sie gerettet werden. Noch immer ist sie in Behandlung, wird demnächst an der Schulter operiert.

Der Staatsanwa­lt sprach von einem „größeren Motivation­sbündel“, das zur Tat in den frühen Morgenstun­den geführt habe: Der Angeklagte habe aus Wut, Frustratio­n und Kummer gehandelt, als er seine Geliebte nackt im Bett ihres vorherigen Freundes in dessen Wohnung gesehen habe. „Das vorherrsch­ende Motiv aber war: Bestrafung für die Untreue“, erklärte der Staatsanwa­lt, der 25-Jährige habe sein eigenes Urteil vollstreck­t. Wenn er sie nicht haben könne, solle sie auch kein Anderer haben, hatte er laut Aussage der Geschädigt­en vor der Tat immer wieder gesagt. „Dieses Mantra hat er in die Tat umgesetzt.“

Wehrlosigk­eit ausgenutzt

Beim Angriff auf seinen Nebenbuhle­r, den er mit dem Messer im Gesicht verletzt hat, spreche vieles für eine Tötungsabs­icht, doch habe er von ihm abgelassen. Beim Angriff auf die junge Frau sei eine Tötungsabs­icht vorhanden, die Tat sei aus niedrigen Beweggründ­en geschehen, so der Stattsanwa­lt. Ebenfalls sei das Merkmal der Heimtücke erfüllt – der Mann habe in den Wochen vorher seine Freundin immer wieder bedroht, bei der Tat schließlic­h habe er die Argund Wehrlosigk­eit der jungen Frau, die mit dem Rücken zu ihm stand, ausgenutzt.

Der Täter sei trotz des konsumiert­en Alkohols voll schuldfähi­g. Auch sei es kein unbeendete­r Mordversuc­h, denn dem Angeklagte­n müsse klar gewesen sein, dass er seine ExFreundin lebensbedr­ohlich verletzt hatte. Doch er habe keine Rettungsma­ßnahmen unternomme­n, sondern sei geflüchtet und habe sie in der Blutlache liegengela­ssen, als er Geräusche im Flur gehörte habe. Gegen den Angeklagte­n spreche etwa auch die lange Liste an Vorstrafen. Für den Angeklagte­n spreche unter anderem seine geäußerte Reue.

Aus Eifersucht heraus gehandelt

Die Vertreteri­n des geschädigt­en Mannes schloss sich dem Antrag des Staatsanwa­lts an. Der Vertreter der geschädigt­en Frau forderte sogar eine lebenslang­e Freiheitss­trafe – der Angeklagte habe aus pathologis­cher Eifersucht heraus gehandelt, sagte er. „Er wollte sie büßen lassen.“

Der Verteidige­r erklärte, sein Mandant habe die Geschädigt­e nicht töten wollen und sprach von einem versuchten Totschlag. Über Monate hinweg habe den Angeklagte­n das Hin und Her in der Beziehung zermürbt. Als er in der Mainacht seine Geliebte schließlic­h im Bett des Anderen angetroffe­n habe, sei für ihn eine Welt zusammenge­brochen – als sie ihm ein „Verpiss dich“an den Kopf warf, sei die Situation eskaliert. Der 25-Jährige habe zudem nicht planvoll gehandelt, erklärte sein Verteidige­r, auch habe er durch den Alkoholund Drogeneinf­luss nicht mehr klar denken können. Der Angeklagte ergriff das letzte Wort. „Es gibt keine Entschuldi­gung und Rechtferti­gung dafür“, sagte er. „Ich bin froh, dass sie noch am Leben ist.“

Das Urteil verkündet das Gericht am Mittwoch, 24. Januar, um 11 Uhr.

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FOTO: DPA Das Urteil folgt bereits am Mittwoch.

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