Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Betrunkener ruft beim Faschingsball „Allahu Akbar“
WEISSENHORN (cao) - Ein schlechter Scherz bringt einen 21-Jährigen aus dem südlichen Landkreis NeuUlm in ernsthafte Probleme: Der junge Mann rief nach Angaben der Polizei auf einer Faschingsveranstaltung in Weißenhorn laut „Allahu Akbar“(Gott ist am größten) – und knallte zeitgleich seinen Rucksack auf eine Bar.
Generell sind diese Wörter keine verbotene Aussage, doch sie wurden bei vergangenen Anschlägen regelmäßig von Terroristen gerufen – und im Hinblick auf die extremistische Bedrohungslage versteht die Polizei keinen Spaß. „Vor allem wenn jemand gleichzeitig einen Rucksack von sich wirft, nehmen wir das sehr ernst“, sagt Hubert Schneider von der Polizei in Weißenhorn.
Er verdeutlicht: „Das ist kein Spaß, das ist eine riesige Dummheit, die fatale Folgen haben kann.“Zudem ist das, was der junge Mann gemacht hat, strafbar. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches ist dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich. Die Anzeige der Polizei geht erst mal an den Staatsanwalt, der den Fall bewertet.
Der junge Mann in Weißenhorn wurde nach seinem Ausruf sofort vom Sicherheitsdienst der Veranstaltung festgehalten und durchsucht. In seinem Rucksack steckte nur ein Faschingskostüm. Doch der Straftatbestand gilt genauso, wenn alles nur vorgetäuscht wurde, betont Schneider. Er möchte damit alle vorwarnen, die denken, dass es sich dabei nur um einen ungestraften Scherz handelt. „Glücklicherweise passierte das alles erst, als die Veranstaltung schon fast zu Ende war“, sagt der Polizist. „Wer weiß, welche Panik es ausgelöst hätte, wenn es am Anfang gewesen wäre.“
Der 21-jährige Mann hatte auf der Veranstaltung ordentlich getrunken – die Polizei stellte hinterher einen Wert von 1,8 Promille bei ihm fest. Zudem wurden einige Gramm Marihuana gefunden, worauf er dann auch zugab, am Vorabend einen Joint geraucht zu haben. Deswegen erwartet ihn eine weitere Anzeige. Mit einem Scherz aus seiner „Alkohollaune“heraus begründete er gegenüber der Polizei sein Verhalten.