Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
54-Jähriger greift Schülern an den Po
Mann am Amtsgericht Ehingen verurteilt – Er hat zwei Schüler am Baggersee in Rißtissen sexuell belästigt
EHINGEN (dtp) - Weil er zwei Jugendlichen am Baggersee in Rißtissen an den Po und in die Badehose gegriffen hat, ist ein 54-Jähriger wegen sexueller Belästigung am Amtsgericht Ehingen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bis zuletzt wehrte sich der Angeklagte gegen den Straftatbestand. „Das war keine sexuelle Belästigung“, erklärte er immer wieder. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“
Was war passiert? An einem schwülen Julitag im vergangenen Jahr waren vier Jugendliche aus dem Raum Ehingen am Nachmittag mit dem Fahrrad zum Baggersee Rißtissen gefahren. Bald darauf kam der 54-Jährige auf sie zu, wollte Auskunft über einen anderen Jugendlichen, der ihn hier schon von der Wiese vertrieben habe und schlechte Dinge über ihn erzähle. „Anfangs war es nicht so schlimm“, erklärt der damals 15-jährige Geschädigte vor Gericht. Dann habe der unbekannte Mann aber wissen wollen, ob sie öfter hier sind, was für Fahrräder sie haben, ob sie noch ins Wasser gehen. „Er stand die ganze Zeit mit seinem Fahrrad da und hat uns so komisch angeschaut“, erzählt der Schüler. Eine knappe Stunde habe das gedauert.
Zwei der Schüler seien dann in den See gegangen, um zu besprechen, was sie jetzt machen sollten. Sie entschieden sich, zu gehen. Als sich ein damals 16-jähriger Schüler beim Zusammenpacken übers Handtuch beugte, kniff ihm der 54-Jährige in den Po. „Hast ja ordentlich Sitzfleisch“, soll er gesagt haben und: Er selbst könne auf seinem Fahrradsattel nicht so gut sitzen. Dem zweiten Geschädigten, damals 15 Jahre alt, schob der Mann sogleich von hinten seinen Daumen oben in den Bund der Badehose. Auch ihm bescheinigte er „gutes Sitzfleisch“. „Das war ein Schock“, sagt der Schüler heute. „Ich war sprachlos.“Erst im Nachhinein habe er erfahren, dass der Mann schon seinem Freund an den Po gefasst hatte. Als die Schüler ihren Eltern von dem Vorfall berichteten, verständigten diese die Polizei. „Ich kann mich nur entschuldigen“, sagte der Angeklagte den beiden Jugendlichen in der Verhandlung. „Es ist so über mich gekommen, aber es war keine sexuelle Absicht“, betete er wie ein Mantra immer wieder vor sich hin. „Es war eine Belästigung, aber keine sexuelle Belästigung“, erklärte er immer wieder. „Hätte ich eine sexuelle Absicht gehabt, hätte ich die Hose ganz runterziehen und am nackten Po rummachen können. Das habe ich aber nicht getan.“Es sei eine Art Vergleich gewesen, versuchte er zu erklären. Sein eigenes Hinterteil habe auf dem Fahrradsattel schon nach drei Kilometer wehgetan. „Ich hab’ mich irgendwie verglichen. Ich kann es nicht näher erklären.“
„Überlegen Sie doch, wie das rüberkommt“, entgegnete ihm Richter Wolfgang Lampa. „Sie haben Leute gar nicht anzufassen, ob in sexueller oder nicht-sexueller Absicht.“Als die Staatsanwältin für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro plädierte, fragte der Angeklagte: „Was soll das kosten? Und weshalb?“und erklärte abermals, dass es aus seiner Sicht keine sexuelle Belästigung war. „Entscheidend ist, wie es von außen her gesehen wirkt“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe den Jugendlichen in einen Bereich gefasst, der als sexuell betroffen gilt. Ihm müsse klar werden, dass man andere nicht belästige, anfasse „und schon gar nicht an den Po“. Er verurteilte den 54-Jährigen, der von einer geringen Frührente lebt, wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro. Der Verurteilte erkundigte sich über die Möglichkeit einer Berufung.