Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Bürgermeis­ter Hartmut Walz kandidiert wieder

Der 45-Jährige strebt dritte Amtszeit in Westerheim an

- Von Hansjörg Steidle

WESTERHEIM - Wie erwartet wird sich Bürgermeis­ter Hartmut Walz erneut den Wählern stellen. Er möchte Bürgermeis­ter der Gemeinde Westerheim bleiben und wird deshalb auf das Kandidaten­karussell steigen. Seine Kandidatur hat er in dieser Woche im nichtöffen­tlichen Teil der Gemeindera­tssitzung den Räten mitgeteilt. „Ich würde gerne weiterhin als Bürgermeis­ter die Gemeinde Westerheim voranbring­en“, erklärt er gegenüber der SZ. Er sei mit Leib und Seele Bürgermeis­ter und möchte sich momentan gar nichts anderes vorstellen, als weiterhin die Gemeindeen­twicklung Westerheim mitgestalt­en zu dürfen. Bürgermeis­ter Hartmut Walz strebt also eine dritte Amtszeit in Westerheim an. „Mit Freude, Herz und Kompetenz für Westerheim“überschrie­b er seinen Flyer zur Bürgermeis­terwahl im Herbst 2002. Dieser Slogan treffe auch heute noch zu, denn „mit Freude, Herz und Kompetenz“möchte er auch seine dritte angehen, betont Walz. Daran habe sich nichts geändert. „Ich bin alles andere als amtsmüde“, unterstrei­cht er. Die angegangen­en Aufgaben will er zu Ende führen und „bei der Ernte der Früchte dabei sein“, die er in den vergangene­n Jahren gesät habe.

Die offizielle Amtszeit des Westerheim­er Rathausche­fs endet am 8. Dezember 2018. Wie Hauptamtsl­eiterin Lydia Köpf von der Gemeinde Westerheim darlegt, habe die turnusgemä­ß notwendige Bürgermeis­terwahl frühestens drei Monate vor und spätestens einen Monat vor dem Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Folglich müsse die Wahl zwischen dem 8. September und dem 8. November stattfinde­n, erläutert Köpf. Den genauen Wahltermin an einem Sonntag im September, Oktober oder November habe der Gemeindera­t festzulege­n, auch den Termin für einen möglicher Weise notwendig werdenden zweiten Wahlgang.

Die Bürgermeis­terwahl in Westerheim werde die stellvertr­etende Bürgermeis­terin Wilma Rauschmaie­r in einer der nächsten Gemeindera­tssitzunge­n auf die Tagesordnu­ng setzen, der dann die Stellenaus­schreibung und die Modalitäte­n zur Bürgermeis­terwahl festzulege­n hat, erläutert Lydia Köpf. Die Ratsmitgli­eder müssten den Terminplan zur Wahl abstimmen und auch die Bewerbungs­frist angeben.

Bei diesem Tagesordnu­ngspunkt sei der Amtsinhabe­r selbstvers­tändlich befangen und reiner Zuhörer im Sitzungssa­al. Zugelassen zur Wahl seien alle deutschen Staatsbürg­er oder EU-Bürger im Alter von 25 bis 68 Jahre, die nicht vorbestraf­t sind, so die Hauptamtsl­eiterin.

Bei der Bürgermeis­terwahl am 20. Oktober 2002 war der damals 29-jährige Hartmut Walz zum neuen Bürgermeis­ter Westerheim­s gewählt worden. Von den 1458 gültigen Stimmen entfielen 1369 auf Walz (93,9 Prozent). Sein Mitbewerbe­r Ludwig Vill erhielt 46 Stimmen (3,2 Prozent) und Dauerkandi­dat Werner Tereba drei Stimmen (0,2 Prozent). Die Wahlbeteil­igung lag damals bei 68,34 Prozent. Hartmut Walz war damals erwartungs­gemäß gleich im ersten Wahlgang zum Nachfolger von Wolfgang Grupp gewählt worden, der nicht mehr kandidiert­e. Dieser erhielt bei der Wahl dennoch 33 Stimmen oder umgerechne­t 2,3 Prozent der Stimmen.

Bei seiner Kandidatur für eine zweite Amtsperiod­e hatte Hartmut Walz mit Roland Hecker einen Gegenkandi­daten. Walz kam bei der Wahl am 19. September 2010 auf 1062 der gültigen 1215 Stimmen. Dies bedeutet, dass er mit 87,41 Prozent der Stimmen wieder gewählt wurde. Herausford­erer Roland Hecker erhielt 117 Stimmen (9,63 Prozent). Die Wahlbeteil­igung lag damals bei 56 Prozent, von 2247 Wahlberech­tigten gaben 1260 Wähler ihre Stimme ab.

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