Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Räte legen sich auf Schöffen für Wahl fest
NELLINGEN (msc) - Die Gemeinde Nellingen kann Vorschläge für die Wahl der Schöffen des Landgerichts Ulm abgeben. Ein neues Geschäftsjahr für 2019 bis 2023 bricht an. Drei Personen können in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Diese sind dann im Mitteilungsblatt der Kommune bekannt zu machen, öffentlich auszulegen und danach dem Amtsgericht mitzuteilen.
In Nellingen hatten sich vier Personen als Schöffen beworben – Sabine Fellner-Lang, Heiko Kölle, Klaus Scheible und Jutta Sybille Thierer. Aufgrund dieser Bewerbungen musste eine Abstimmung in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen. Nur drei der Bewerber können auf die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die Stimmzettel wurden ausgegeben und nach der Rückgabe ausgewertet. Das Ergebnis: Heiko Kölle, Klaus Scheible und Jutta Sybille Thierer werden auf der Vorschlagsliste stehen. Für die Aufnahme einer Person in diese Liste war die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens allerdings jedoch von der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gremiumsmitglieder erforderlich.
Zum Amt des Schöffen können Personen berufen werden, die das
25. Lebensjahr aber noch nicht das
70. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehrenamtlichen müssen in der Gemeinde wohnen und die deutsche Sprache beherrschen. Der Nellinger Bürgermeister Franko Kopp (CDU) wies daraufhin, dass das Ehrenamt des Schöffen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist.
Auf der für die Wahl der Schöffen des Landgerichts Ulm im Geschäftsjahr 2019 und 2023 sind für die Gemeinde Nellingen Heiko Kölle, Klaus Scheible und Jutta Sybille Thierer vorgesehen.