Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Schon 1159 hat Papst Hadrian IV. dem Benediktinerkloster Blaubeuren seine Wallfahrtsordnung bestätigt
Die Wallfahrt zur Mariä Heimsuchung Blaubeuren hat eine jahrhundertelange Tradition. Dies ist schriftlich belegt. Schon im Jahre 1159 hat Papst Hadrian IV. dem Benediktinerkloster Blaubeuren seine Wallfahrtsordnung bestätigt. Das bedeutet, dass sich schon zu dieser Zeit, vor gut 850 Jahren, regelmäßig Christen zur Wallfahrt in Blaubeuren einfanden. Sie hat an Bedeutung nicht verloren. Das katholische Fest „Mariä HeimSchelklingen suchung“, das auf dem Konzil in Basel 1441 offiziell eingeführt wurde, steht am 2. Juli im Kalender der katholischen Kirche.
Schon vor 850 Jahren sind so viele Christen in die Blaubeurer Klosterkirche gepilgert, dass der damalige Papst das Markttreiben rund um das Kloster einschränkte. Nach der Säkularisation am Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die katholische Wallfahrt im streng evangelischen Blaubeuren wahrscheinlich von aus wiederbelebt. Obwohl es in der Stadt kaum einen Katholiken gab, geschweige denn eine katholische Gemeinde mit Pfarrer, kamen immer wieder Tausende von Gläubigen in die Klosterkirche zum Gebet.
In Blaubeuren wird seither das Fest als Wallfahrtsfest zum Hochaltar des Benediktinerklosters immer am Samstag nach dem 2. Juli begangen. Während früher das Wallfahren mit Fußmärschen verbunden war, kommen heute die meisten Pilger mit Autos nach Blaubeuren, um sich an den Feiern zu beteiligen. Trotzdem bleibt der Tag, was er seinem Ursprung nach ist: ein Fest der Begegnung. Die testamentarische Quelle für den Feiertag ist der Besuch Marias bei Elisabeth im Hause des Zacharias. Elisabeth, selbst mit Johannes schwanger, erkannte die besondere Stellung Marias und pries den Herrn im „Magnificat“(Lukas 1, 39 - 56).