Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Blaubeuren braucht neue Friedhofssatzung
Grund ist das Angebot an alternativen Bestattungsformen – 75 Prozent Kostendeckung – Splittung bei Leichenhallen
BLAUBEUREN - Die Stadt Blaubeuren muss die Friedhofsordnung sowie Gebühren anpassen. Das hängt mit der Einführung alternativer Bestattungsformen zusammen. Im vergangenen Jahr wurden für die Umsetzung 260 000 Euro investiert. Rechtlich wird eine Anpassung nötig, doch auch der finanzielle Hintergrund ist wichtig. Die Kommune möchte die Kostendeckung erhöhen.
In der Sitzung des Gemeinderates gemeinsam mit den Ortschaftsräten wurden die Vorstellungen seitens der Verwaltung vorgestellt. Es musste seitens der Gremiumsmitglieder keine Entscheidung gefällt werden. Die Beratung und Meinungsäußerung zum Vorhaben stand im Vordergrund. Dieses soll in der Juli-Sitzung festgezurrt werden.
Der städtische Sachbearbeiter Kay Friedrich stellte zunächst die Bestattungsformen vor und legte so eine Grundlage:
Beim Erdrasengrab gibt es die ● Möglichkeit auf ein Reihengrab, welches für eine Person vorgesehen ist. Belegungszeit: 20 Jahre.
Beim Urnenrasengrab gibt es ● die Möglichkeit des Reihengrabs sowie des Wahlgrabs.
Beim Urnengemeinschaftsgrab ● mit Namensstein können Einzelpersonen oder auch Ehepaare bestattet werden. „Dahingehend gibt es schon ganz konkrete Nachfragen“, so Friedrich. Wichtig: Bei dieser Form gibt es keinen Grabschmuck. Es ist eine Begrünung.
Eine weitere Bestattungsform ist ● das Urnengemeinschaftsgrab mit Namensstele. Beim Urnengemeinschaftsgrab ● „Bestattung unter Bäumen“ist ein Reihen- sowie Wahlgrab als auch eine Gemeinschaftsstele möglich. Dann gibt es noch die Urnenstelen, ● derzeit nur auf dem Friedhof Weiler. Dort ist ein Reihengrab mit der Belegungszeit von 20 Jahren möglich.
In Blaubeuren werden Gräber ● für so genannte „Sternenkinder“angeboten: „Wir hatten leider schon die Pflicht in diesem Jahr, ein Baby zu bestatten“, so Friedrich.
Zu diesen Bestattungsformen stellte Stefan Kasteel von der AllevoKommunalberatung die mögliche Gebührenkalkulation vor – darunter auch, wie sich diese ergibt. Wichtig sei: „Eine vollständige Kostendeckung ist sehr schwierig und selten“, sagte er. Soll heißen: Die Kosten für die Bestattung inklusive Verwaltungsaufwand, Dienstleister, Pflege und Anschaffungen werden nicht voll auf Angehörige umgelegt, sondern „nur“ein Teil. 2015 habe diese Kostendeckung noch bei 75 Prozent gelegen; derzeit seien es 66 Prozent. Ziel seien wieder die 75 Prozent. Letztlich würden mehrere Punkte in die Kalkulation einfließen. Ein Wahlgrab lasse sich verlängern, dann gehe es um die Frage, ob es ein Partnergrab ist. Fakt sei: 250 000 Euro Grabnutzungskosten pro Jahr müssen auf die Grabtypen aufgeteilt werden.
Der Blaubeurer Bürgermeister Jörg Seibold (parteilos) dazu: „Die Kosten sind, wie sie sind. Da lohnt nicht, darüber zu diskutieren. Spielraum gibt es aber bei der Kostendeckung. Wir haben versucht, mit 75 Prozent den richtigen Mittelweg zu finden.“Das sahen auch die jeweiligen Sprecher der Fraktionen sowie die Ortschaftsräte so. Es gab allerdings auch Rückfragen und Anmerkungen, die es zu debattieren gelte. Dies betraf vor allem die Gestaltungsvorschriften. Durchweg positiv wurde seitens des Gremiums angenommen, dass es künftig eine Hallensplittung geben wird. Kritik sei in der Vergangenheit aufgekommen, weil die Qualität der Leichenhallen bei der Kostenberechnung keine Rolle spielte. Das soll sich nun ändern. Die richtige Entscheidung, so die Gemeindeund Ortschaftsräte.
Sobald die neue Friedhofsordnung sowie Gebührenkalkulation abgeschlossen ist, soll daraus dann die Satzung resultieren. Angedacht ist auch, ob dazu ein Ratgeber für Angehörige, also eine Art Broschüre als Überblick über die Möglichkeiten der Bestattung, herausgegeben werden soll. Eine weitere Idee sei, künftig auch einen Bestattungswald anzubieten. Dieses Vorhaben werde derzeit überprüft.