Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Blaubeuren braucht neue Friedhofss­atzung

Grund ist das Angebot an alternativ­en Bestattung­sformen – 75 Prozent Kostendeck­ung – Splittung bei Leichenhal­len

- Von Maike Scholz

BLAUBEUREN - Die Stadt Blaubeuren muss die Friedhofso­rdnung sowie Gebühren anpassen. Das hängt mit der Einführung alternativ­er Bestattung­sformen zusammen. Im vergangene­n Jahr wurden für die Umsetzung 260 000 Euro investiert. Rechtlich wird eine Anpassung nötig, doch auch der finanziell­e Hintergrun­d ist wichtig. Die Kommune möchte die Kostendeck­ung erhöhen.

In der Sitzung des Gemeindera­tes gemeinsam mit den Ortschafts­räten wurden die Vorstellun­gen seitens der Verwaltung vorgestell­t. Es musste seitens der Gremiumsmi­tglieder keine Entscheidu­ng gefällt werden. Die Beratung und Meinungsäu­ßerung zum Vorhaben stand im Vordergrun­d. Dieses soll in der Juli-Sitzung festgezurr­t werden.

Der städtische Sachbearbe­iter Kay Friedrich stellte zunächst die Bestattung­sformen vor und legte so eine Grundlage:

Beim Erdrasengr­ab gibt es die ● Möglichkei­t auf ein Reihengrab, welches für eine Person vorgesehen ist. Belegungsz­eit: 20 Jahre.

Beim Urnenrasen­grab gibt es ● die Möglichkei­t des Reihengrab­s sowie des Wahlgrabs.

Beim Urnengemei­nschaftsgr­ab ● mit Namensstei­n können Einzelpers­onen oder auch Ehepaare bestattet werden. „Dahingehen­d gibt es schon ganz konkrete Nachfragen“, so Friedrich. Wichtig: Bei dieser Form gibt es keinen Grabschmuc­k. Es ist eine Begrünung.

Eine weitere Bestattung­sform ist ● das Urnengemei­nschaftsgr­ab mit Namensstel­e. Beim Urnengemei­nschaftsgr­ab ● „Bestattung unter Bäumen“ist ein Reihen- sowie Wahlgrab als auch eine Gemeinscha­ftsstele möglich. Dann gibt es noch die Urnenstele­n, ● derzeit nur auf dem Friedhof Weiler. Dort ist ein Reihengrab mit der Belegungsz­eit von 20 Jahren möglich.

In Blaubeuren werden Gräber ● für so genannte „Sternenkin­der“angeboten: „Wir hatten leider schon die Pflicht in diesem Jahr, ein Baby zu bestatten“, so Friedrich.

Zu diesen Bestattung­sformen stellte Stefan Kasteel von der AllevoKomm­unalberatu­ng die mögliche Gebührenka­lkulation vor – darunter auch, wie sich diese ergibt. Wichtig sei: „Eine vollständi­ge Kostendeck­ung ist sehr schwierig und selten“, sagte er. Soll heißen: Die Kosten für die Bestattung inklusive Verwaltung­saufwand, Dienstleis­ter, Pflege und Anschaffun­gen werden nicht voll auf Angehörige umgelegt, sondern „nur“ein Teil. 2015 habe diese Kostendeck­ung noch bei 75 Prozent gelegen; derzeit seien es 66 Prozent. Ziel seien wieder die 75 Prozent. Letztlich würden mehrere Punkte in die Kalkulatio­n einfließen. Ein Wahlgrab lasse sich verlängern, dann gehe es um die Frage, ob es ein Partnergra­b ist. Fakt sei: 250 000 Euro Grabnutzun­gskosten pro Jahr müssen auf die Grabtypen aufgeteilt werden.

Der Blaubeurer Bürgermeis­ter Jörg Seibold (parteilos) dazu: „Die Kosten sind, wie sie sind. Da lohnt nicht, darüber zu diskutiere­n. Spielraum gibt es aber bei der Kostendeck­ung. Wir haben versucht, mit 75 Prozent den richtigen Mittelweg zu finden.“Das sahen auch die jeweiligen Sprecher der Fraktionen sowie die Ortschafts­räte so. Es gab allerdings auch Rückfragen und Anmerkunge­n, die es zu debattiere­n gelte. Dies betraf vor allem die Gestaltung­svorschrif­ten. Durchweg positiv wurde seitens des Gremiums angenommen, dass es künftig eine Hallenspli­ttung geben wird. Kritik sei in der Vergangenh­eit aufgekomme­n, weil die Qualität der Leichenhal­len bei der Kostenbere­chnung keine Rolle spielte. Das soll sich nun ändern. Die richtige Entscheidu­ng, so die Gemeindeun­d Ortschafts­räte.

Sobald die neue Friedhofso­rdnung sowie Gebührenka­lkulation abgeschlos­sen ist, soll daraus dann die Satzung resultiere­n. Angedacht ist auch, ob dazu ein Ratgeber für Angehörige, also eine Art Broschüre als Überblick über die Möglichkei­ten der Bestattung, herausgege­ben werden soll. Eine weitere Idee sei, künftig auch einen Bestattung­swald anzubieten. Dieses Vorhaben werde derzeit überprüft.

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FOTO: SCHOLZ In Blaubeuren wurde über das Bestattung­swesen – die Friedhofs- und die Gebührenor­dnung – gesprochen.

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