Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Geschwindi­gkeitsbegr­enzung ist umgesetzt

Auf der Landesstra­ße 1230 auf Höhe Berghülen gilt nun Tempo 70 – Ziel ist Verbesseru­ng der Verkehrssi­tuation

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BERGHÜLEN (msc) - Die Schilder sind angebracht und sollen die Gefahrensi­tuation entschärfe­n. Auf der Landesstra­ße 1230 auf Höhe Berghülen wurde ein Tempolimit eingeführt. Seit kurzem dürfen dort nur noch 70 anstelle der ursprüngli­chen 100 Stundenkil­ometer gefahren werden (wir berichtete­n).

Im Bereich der Einmündung nach und von Berghülen hatten sich schon mehrere gefährlich­e Situatione­n ereignet. Nach einem schweren Unfall im Oktober 2017, bei welchem zwei Menschen ums Leben kamen, reagierte die Gemeinde Berghülen mit Bürgermeis­ter Bernd Mangold.

Zunächst gab es eine Verkehrssc­hau. Das Straßenbau­amt habe empfohlen, die Hecke zurückzusc­hneiden, um eine bessere Einsicht zu garantiere­n. Die Hecke wurde gestutzt, dennoch sei herausgeko­mmen, dass weiterhin Handlungsb­edarf bestehe. Vor allem aus Richtung Blaubeuren kommend sei die Einsicht eingeschrä­nkt. Ein Grund ist laut Mangold auch das Brückenbau­werk in Richtung Suppingen. Außerdem würde auf der Landesstra­ße häufig zu schnell gefahren. Eine solche Kombinatio­n sei nicht gut und führe zu Gefahrensi­tuationen.

Mit der Geschwindi­gkeitsbegr­enzung soll die Situation nun verbessert werden. Tempo 70 gilt in beide Richtungen. Das befürworte­te auch die Gemeinde Berghülen. „Wir sind wirklich froh darüber“, so Mangold und weiter: „Wir hoffen, dass so ein kleiner Teil zur Verbesseru­ng der Verkehrssi­tuation beigetrage­n werden kann.“

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FOTO: SCHOLZ Das neue Schild ist angebracht und signalisie­rt, dass eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung gilt.

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