Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Zwei Tote nach Gerüsteinsturz im Schelklinger Zementwerk
40- und 20-Jähriger fallen in einem Silo in die Tiefe – Unternehmen bedauert den tragischen Unfall
SCHELKLINGEN (jon/sz) - Bei HeidelbergCement in Schelklingen ist es am Freitagmittag zu einem schweren Betriebsunfall gekommen. Dabei sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Die Ermittlungen zur Ursache laufen.
Der tödliche Betriebsunfall ereignete sich am Freitagmittag gegen 12.30 Uhr im Werk von HeidelbergCement in Schelklingen. Ein Gerüst ist in einem laut Polizei 60 Meter hohen Silo teilweise eingestürzt. Nach Unternehmensangaben hatten sich zum Zeitpunkt des Unglücks sechs Arbeiter eines Bauunternehmens auf dem Gerüst befunden, die an der Ofenanlage Zyklon arbeiteten.
Der Zugang zum Gerüst innerhalb des Silos erfolgte in einer Höhe von 40 Meter. Vier Arbeiter, die zum Zeitpunkt des Einsturzes noch weit oben auf dem Gerüst standen, konnten sich nach Angaben der Polizei noch retten, einer erlitt leichte Verletzungen.
Ein 40 Jahre alter Mitarbeiter stürzte jedoch nach Polizeiangaben aus einer Höhe von 30 bis 40 Meter in die Tiefe. Er konnte nur noch tot geborgen werden. Ein weiterer Arbeiter, ein 20-Jähriger, stand auf dem Gerüst weiter unten. Er stürzte zehn Meter in die Tiefe und wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn in eine Klinik. Dort erlag er im Lauf des Nachmittags seinen Verletzungen.
Ermittlungen zur Ursache laufen
Die Kriminalpolizei hat jetzt die Ermittlungen aufgenommen, um die Ursache des Unfalls herauszufinden. Kriminaltechniker sicherten die Spuren. Zur Bergung waren Feuerwehren samt Höhenrettung, Rettungsdienste und Notarzt im Einsatz. Vertreter des Landratsamts und der Gewerbeaufsicht im Regierungspräsidium verschafften sich einen Überblick an der Unfallstelle. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern noch an.
Am Abend äußerte sich das Unternehmen in einer Pressemitteilung zu dem Vorfall: „HeidelbergCement bedauert diesen tragischen Unfall zutiefst und ist in Gedanken bei den Angehörigen.“