Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bundeswehreinsatz in Syrien wäre verfassungswidrig
Bundestagswissenschaftler erstellen Gutachten
BERLIN (dpa) - Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag in Syrien würde sowohl gegen das Völkerrecht als auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu dem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von Vergeltungsschlägen gegen Giftgas-Fazilitäten völkerrechtsund verfassungswidrig“, heißt es in der am Montag vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise.
Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einer Vergeltungsaktion für einen möglichen Giftgasangriff der Regierungstruppen von Baschar al-Assad auf die belagerte Rebellenhochburg Idlib geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem mutmaßlichen Einsatz chemischer Kampfstoffe in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs beteiligt. Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags das Vorgehen der Westmächte als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einschätzung, dass eine Bundeswehr-Beteiligung auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.
Verteidigungsausschuss tagt
„Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen“, heißt es im Gutachten. Nach Auffassung der Wissenschaftler dürfte die Regierung dem Parlament einen solchen Einsatz also gar nicht zur Abstimmung vorlegen.
Die Bundesregierung hat die Beteiligung an einem Militäreinsatz nicht kategorisch ausgeschlossen. An diesem Mittwochmorgen will sich der Verteidigungsausschuss des Bundestags mit dem Thema befassen.