Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Mutmaßlicher Babybrei-Erpresser will aus Verzweiflung gehandelt haben
54-Jähriger gesteht Erpressungsversuch und das Vergiften von Babynahrung, weist den Vorwurf des versuchten Mordes aber zurück
RAVENSBURG - Der mutmaßliche Supermarkterpresser von Friedrichshafen hat am ersten Prozesstag am Landgericht Ravensburg gestanden, vergiftete Babynahrung in Lebensmittelund Drogeriemärkten deponiert zu haben. Den Vorwurf, er habe den Tod von Babys billigend in Kauf genommen, wies er in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung zurück. Was er getan hat, bereue er zutiefst, ein gerechtes Urteil werde er akzeptieren. Aber: „Ich will mich nicht zum Mörder machen lassen.“
Als Justizvollzugsbeamte den hageren, glatzköpfigen Mann in den Schwurgerichtssaal führen, ist sein Kopf leicht nach unten gebeugt. Den Blickkontakt mit den Fotografen vermeidet der 54-Jährige. Während Oberstaatsanwalt Peter Vobiller die Anklage verliest, hält sich der Angeklagte immer wieder die linke Hand vor die Augen, sodass der Verband an seinem Unterarm sichtbar wird. Der Prozess hätte eigentlich schon vor einer Woche beginnen sollen, war aber verlegt worden, nachdem der Mann sich in seinem Haftraum Schnittwunden zugefügt und wohl auch Schlafmittel eingenommen hatte. Seitdem ist er im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg untergebracht.
Vor Gericht wirkt der Angeklagte durchaus geschwächt, seinen Angaben zufolge hat er zehn Tage nichts gegessen. Ob sein körperlicher und psychischer Zustand aber wirklich so schlecht sind, wie Verteidiger Manuel Reiger und er selbst zu verstehen geben, darüber lässt sich nur spekulieren. Dass er psychische Probleme haben soll, dürfte an den nächsten Verhandlungstagen mit Blick auf das Strafmaß gewiss breiten Raum in der Verteidigungsstrategie einnehmen. So beantragt Manuel Reiger am Ende des ersten Prozesstages auch die Ladung von Ärzten aus Tübingen und Stuttgart, die über die Diagnose einer Borderline-Persönlichkeitsstörung bei seinem Mandanten berichten sollen. Außerdem wünscht der Angeklagte nun, von Gutachter Dr. Hermann Assfalg vom Zentrum für Psychiatrie in Weißenau begutachtet zu werden – bisher hatte er das abgelehnt.
In seiner Erklärung beschreibt der 54-Jährige seine Kindheit als „schreckliche Zeit“. Die Erwartungen der Eltern, die ein Lebensmittelgeschäft betrieben und sich nie um ihn gekümmert hätten, habe er nie erfüllen können. Als „Versager“und „Nichtsnutz“habe sein Vater ihn beschimpft. In der Schule sei er gemobbt worden. Als Erwachsener habe er Probleme gehabt, soziale Kontakte zu halten. Die Liebe seines Lebens soll ihn schließlich um die selbst aufgebaute Reinigungsfirma betrogen und ihn zum hoch verschuldeten Hartz-IV-Empfänger gemacht haben. Er habe angefangen zu trinken und dabei jedes Maß verloren. Pro Tag seien es je eine Flasche Roséwein und Gin gewesen, nach einem Suizidversuch und einem Aufenthalt in der Psychiatrie sei noch das Opioid Subutex dazugekommen. „Mein ganzes Leben ist ein einziger Ausnahmezustand“, stellt der Angeklagte in seiner Erklärung fest.
Was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, gibt er zu: dass er 11,75 Millionen Euro von verschiedenen Handelskonzernen gefordert und damit gedroht hat, 20 vergiftete Lebensmittel in Umlauf zu bringen – und auch, dass er in fünf Geschäften in Friedrichshafen mit Ethylenglykol vergiftete Gläser Babynahrung deponiert hat, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Er schreibt von einem „Riesenfehler“, den er zutiefst bereue. Mehrfach entschuldigt er sich.
Was er aber vehement bestreitet, ist der Vorwurf des versuchten Mordes. Zum einen habe er die Wirkung des Gifts nicht für tödlich gehalten, zum anderen habe er die Gläser bewusst am späten Samstagnachmittag und nicht in vorderen Regalreihen platziert. Er sei zudem davon ausgegangen, dass die Gläser nach seinen Hinweisen im Erpresserschreiben schnell gefunden würden. Tatsächlich wurden vor Öffnung der Geschäfte am darauffolgenden Montag aber nur drei der fünf Gläser sichergestellt. Das letzte stand 29 Stunden und 48 Minuten während der Öffnungszeiten in einem der Märkte im Regal.
„Gewinnstreben um jeden Preis“
Nicht nur deshalb bewertet die Staatsanwaltschaft das Vorgehen grundsätzlich anders. Peter Vobiller beschreibt es unter anderem als gefühllos, grausam und heimtückisch, zudem attestiert er dem Angeklagten ein „Gewinnstreben um jeden Preis“. In dem Zusammenhang verweist Vobiller darauf, dass der Mann bewusst ein süßlich schmeckendes, farb- und geruchloses Gift verwendet habe, sodass der natürliche Abwehrmechanismus eines Babys nicht gegriffen hätte.
Eine zentrale Rolle dürfte im weiteren Verlauf der Verhandlung aus Sicht der Verteidigung die Frage spielen, wo genau der Angeklagte die Gläser in die Regale gestellt hat – nach vorne oder nach hinten. Der Ermittlungsleiter der Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen deutet Sequenzen einer Überwachungskamera im Zeugenstand so, dass der Angeklagte die Gläser „maximal bis zur Ärmelkante“hineingeschoben habe. Seine Ausführungen zum Verhalten des 54Jährigen nach dessen Festnahme stützen auch die Theorie vom Verzweiflungstäter nicht unbedingt. Fragen dazu, ob er nach Einleiten der öffentlichen Fahndung weitere vergiftete Produkte in Umlauf gebracht habe, habe er damals nicht nur nicht beantwortet, sondern es „richtig genossen, dass wir gebeten und gebettelt haben“.