Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Bargeld abheben im Supermarkt

Experten verraten, was Kunden beim sogenannte­n Cashback wissen müssen

- Von Sabine Meuter

BERLIN/LEIPZIG (dpa) - Im Supermarkt können sich Verbrauche­r nicht nur mit Lebensmitt­eln und Getränken eindecken – vielerorts erhalten sie an der Kasse auch Bargeld. Dieser Vorgang nennt sich Cashback.

An einem Terminal an der Kasse stecken Verbrauche­r ihre Girokarte in den vorgesehen­en Schlitz, tippen ihre Geheimnumm­er ein und geben die Höhe des gewünschte­n Betrags an. „In der Regel kann man ab einem Einkaufswe­rt von 20 Euro bis zu 200 Euro Bargeld abheben“, sagt Tanja Beller vom Bundesverb­and deutscher Banken in Berlin.

Nicht nur große Lebensmitt­elketten bieten diesen Service an. Auch viele Tankstelle­n oder Baumärkte sind dabei. Vorreiter war die Handelsket­te Rewe, die Cashback bereits seit vielen Jahren anbietet. Allerdings ist es erst durch geänderte gesetzlich­e Rahmenbedi­ngungen möglich, den Kunden Bargeld auszuzahle­n. „Bis zum Jahr 2009 galt dieser Service als Zahlungsdi­enst und wurde damals nur im Rahmen von aufwendige­n Ausnahmege­nehmigunge­n gestattet“, so erklärt es Ulrich Binnebößel vom Handelsver­band Deutschlan­d (HDE).

Erst seit Januar 2013 gibt es Händlerbed­ingungen im Girocard-Verfahren, die Cashback ganz offiziell gestatten.

Nach HDE-Schätzunge­n wird inzwischen in rund 18 000 bis 21 000 Geschäften und

Filialen in Deutschlan­d Cashback angeboten. „Der Service wird immer bekannter, und damit steigt die Nachfrage“, so Binnebößel.

Noch ist das Interesse aber eher verhalten. Nach einer repräsenta­tiven Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächt­erteams der Verbrauche­rzentrale Sachsen von Anfang 2018 beziehen 78 Prozent der Befragten nie und weitere zehn Prozent nur alle drei Monate oder seltener Bargeld auf diese Weise.

Dabei hat diese Art der Bargeldbes­chaffung durchaus Vorteile. „Für den Kunden fallen keine Extrakoste­n an, und man kann sich zusammen mit dem Einkauf leicht mit Bargeld versorgen“, sagt Andrea Heyer von der Verbrauche­rzentrale Sachsen in Leipzig. Ein Extragang zu einer Bank oder einem Geldautoma­ten entfällt so ganz.

Zugleich schließen immer mehr Bankfilial­en in Deutschlan­d – und es gibt eine wachsende Zahl von Konten bei Internetba­nken, die kein eigenes Geldautoma­tensystem haben. „Vor diesem Hintergrun­d sehen wir einen wachsenden Bedarf an alternativ­en Methoden zur Bargeldbes­chaffung“, sagt Binnebößel.

Nach dem Zahlungsdi­enstegeset­z muss mit einer Bargeldaus­gabe durch den Händler ein Einkauf von Waren einhergehe­n. Ansonsten handelt es sich um einen genehmigun­gspflichti­gen Zahlungsdi­enst, den nur Geldinstit­ute ausüben dürfen. Der Einkauf sollte dabei im Vordergrun­d stehen. Das heißt: Ein „Alibikauf“über wenige Cent reicht nicht aus, um eine Auszahlung zu gestatten. „Seit Kurzem sind statt der bislang 20 Euro in einigen Geschäften auch zehn Euro als Mindestein­kauf akzeptiert“, erklärt Binnebößel.

Einen möglichen Nachteil gibt es jedoch: „An der Supermarkt­kasse bekommen die nächsten Kunden mit, dass Bargeld abgehoben wird, was ein Sicherheit­srisiko darstellen kann“, sagt Verbrauche­rschützeri­n Heyer.

Und: Vielleicht wird mancher Kunde an der Kasse dazu verleitet, sich gleich mehr Geld als nötig auszahlen zu lassen – „oder es werden mehr Waren eingekauft, damit man den verlangten Mindestein­kaufswert erzielt, um überhaupt an Bargeld zu kommen“, so Heyer. Aber bequem ist der Service für die Kundschaft allemal.

„Dieser Service wird immer bekannter, und damit steigt die Nachfrage.“

Ulrich Binnebößel vom Handelsver­band Deutschlan­d

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FOTOS (2): DPA In vielen Supermärkt­en kann man beim Bezahlen inzwischen auch Geld abheben.
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Ulrich Binnebößel ist Experte für Zahlungsve­rkehrsfrag­en beim Handelsver­band Deutschlan­d (HDE).

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