Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Landratsam­t untersucht Fang von Riesenwels

Was passierte mit dem 2,53 Meter langen Fisch? Wenn er wieder ins Wasser kam, wäre das ein Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz

- Von Michael Kroha

ELCHINGEN - Nach dem Fang eines 2,53 Meter langen Wels aus einem Baggersee bei Elchingen im Kreis Neu-Ulm geht jetzt das Landratsam­t dem Fall nach. Dazu will die Behörde mit dem Pächter des Sees – dem Fischereiv­erein Unterelchi­ngen –, den mutmaßlich­en Anglern sowie der Fischereib­eratung Kontakt aufnehmen und offizielle Aussagen einholen, erklärt Michael Angerer, Leiter des Fachbereic­hs Naturschut­z im NeuUlmer Landratsam­t.

Die entscheide­nde, bislang ungeklärte Frage: Wurde der Wels nach seinem Fang wieder ins Wasser gesetzt? Wenn ja, wäre das ein Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz.

Auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“wollte sich Angler Benjamin Grampp nicht zum Fang und zum Überleben des Tieres äußern und verwies auf den Facebook-Eintrag des auf das Angeln von Welsen spezialisi­erten „Black Cat Teams“. Dort stünden alle Fakten, so Grampp. Ob der Riesenwels jedoch getötet oder wieder ins Wasser gelassen wurde, steht in dem besagten Text nicht. „Wenn wir ihn offiziell anhören, wird er sich dazu äußern müssen“, sagt Angerer.

Schon einmal gefangen

Wie Simon Schneider, Junior-Chef des Elchinger Anglercent­ers, im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“ berichtete, sei ein Wels von ähnlicher Größe bei einem Workshop des „Black Cat Teams“im Frühjahr schon einmal gefangen worden – mit einer Länge von 2,51 Meter. Laut Schneider soll es sich dabei um denselben Wels handeln, der in der Zwischenze­it nur eben zwei Zentimeter gewachsen sei.

Damals beim Workshop mit dabei war auch Stefan Seuß, laut Schneider „der Star“in der Angler-Szene. Seuß selbst hatte nach eigenen Angaben erst mit dem Anruf der „Schwäbisch­en Zeitung“von dem vermeintli­ch erneuten Fang des Riesenwels­es erfahren. „Davon höre ich zum ersten Mal“, so Seuß. Ob es sich dabei aber tatsächlic­h um denselben Wels handelt, könne er nicht sagen. „Ich bezweifel es“, so Seuß: „Es ist schwierig, das genau zu erkennen.“

Doch auch ihn beziehungs­weise den Fang im Frühjahr will das Landratsam­t jetzt hinterfrag­en und nachgehen. Auf der Internetpl­attform YouTube gibt es von dem Workshop ein Video, das Seuß über seinen Account hochgelade­n hat. Darin ist zu sehen, wie der 2,51 Meter lange Wels wieder ins Wasser gesetzt und freigelass­en wird. Seuß sagt dazu: Der Wels sei damals freigelass­en worden, weil der Fischereiv­erein das so in seiner Satzung stehen habe; damit bestimmte Fische, die viel Laich bringen, erhalten bleiben. „Und daran muss ich mich als Angler halten“, sagt Seuß.

Michael Angerer von der Naturschut­zbehörde widerspric­ht Seuß: „Das Fischereir­echt gilt für alle Gewässer in Bayern – egal ob Privatsee oder sonstiges Gewässer. Das ist unabhängig davon.“

Leider gängige Praxis

Dass Welse aus dem Wasser genommen, damit Fotos gemacht und anschließe­nd wieder im Wasser landen, sei laut Angerer leider gängige Praxis. „Aber das ist nicht zulässig“, sagt er. Geangelte Fische dürfen nicht mehr ins Wasser zurück – außer bei wenigen Ausnahmen, wenn es sich beispielsw­eise um eine geschützte Fischart handelt.

Einen tatsächlic­hen Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz jedoch nachzuweis­en, sei schwierig, weil oft keine rechtlich gesicherte­n Nachweise vorliegen, dass der gefangene Wels wieder zurück ins Gewässer gebracht wurde. „Deshalb sind wir gerade dabei, diesen Fall gründlich zu recherchie­ren“, sagt Angerer: „Bislang ist vieles Spekulatio­n.“Fest steht aber für ihn: „Wir wollen keine Trophäenja­gd.“

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FOTO: BLACK CAT TEAM Angler Benjamin Grampp steht mit dem gefangenen Wels in dem See nahe Elchingen.

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