Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Landratsamt untersucht Fang von Riesenwels
Was passierte mit dem 2,53 Meter langen Fisch? Wenn er wieder ins Wasser kam, wäre das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
ELCHINGEN - Nach dem Fang eines 2,53 Meter langen Wels aus einem Baggersee bei Elchingen im Kreis Neu-Ulm geht jetzt das Landratsamt dem Fall nach. Dazu will die Behörde mit dem Pächter des Sees – dem Fischereiverein Unterelchingen –, den mutmaßlichen Anglern sowie der Fischereiberatung Kontakt aufnehmen und offizielle Aussagen einholen, erklärt Michael Angerer, Leiter des Fachbereichs Naturschutz im NeuUlmer Landratsamt.
Die entscheidende, bislang ungeklärte Frage: Wurde der Wels nach seinem Fang wieder ins Wasser gesetzt? Wenn ja, wäre das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“wollte sich Angler Benjamin Grampp nicht zum Fang und zum Überleben des Tieres äußern und verwies auf den Facebook-Eintrag des auf das Angeln von Welsen spezialisierten „Black Cat Teams“. Dort stünden alle Fakten, so Grampp. Ob der Riesenwels jedoch getötet oder wieder ins Wasser gelassen wurde, steht in dem besagten Text nicht. „Wenn wir ihn offiziell anhören, wird er sich dazu äußern müssen“, sagt Angerer.
Schon einmal gefangen
Wie Simon Schneider, Junior-Chef des Elchinger Anglercenters, im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“ berichtete, sei ein Wels von ähnlicher Größe bei einem Workshop des „Black Cat Teams“im Frühjahr schon einmal gefangen worden – mit einer Länge von 2,51 Meter. Laut Schneider soll es sich dabei um denselben Wels handeln, der in der Zwischenzeit nur eben zwei Zentimeter gewachsen sei.
Damals beim Workshop mit dabei war auch Stefan Seuß, laut Schneider „der Star“in der Angler-Szene. Seuß selbst hatte nach eigenen Angaben erst mit dem Anruf der „Schwäbischen Zeitung“von dem vermeintlich erneuten Fang des Riesenwelses erfahren. „Davon höre ich zum ersten Mal“, so Seuß. Ob es sich dabei aber tatsächlich um denselben Wels handelt, könne er nicht sagen. „Ich bezweifel es“, so Seuß: „Es ist schwierig, das genau zu erkennen.“
Doch auch ihn beziehungsweise den Fang im Frühjahr will das Landratsamt jetzt hinterfragen und nachgehen. Auf der Internetplattform YouTube gibt es von dem Workshop ein Video, das Seuß über seinen Account hochgeladen hat. Darin ist zu sehen, wie der 2,51 Meter lange Wels wieder ins Wasser gesetzt und freigelassen wird. Seuß sagt dazu: Der Wels sei damals freigelassen worden, weil der Fischereiverein das so in seiner Satzung stehen habe; damit bestimmte Fische, die viel Laich bringen, erhalten bleiben. „Und daran muss ich mich als Angler halten“, sagt Seuß.
Michael Angerer von der Naturschutzbehörde widerspricht Seuß: „Das Fischereirecht gilt für alle Gewässer in Bayern – egal ob Privatsee oder sonstiges Gewässer. Das ist unabhängig davon.“
Leider gängige Praxis
Dass Welse aus dem Wasser genommen, damit Fotos gemacht und anschließend wieder im Wasser landen, sei laut Angerer leider gängige Praxis. „Aber das ist nicht zulässig“, sagt er. Geangelte Fische dürfen nicht mehr ins Wasser zurück – außer bei wenigen Ausnahmen, wenn es sich beispielsweise um eine geschützte Fischart handelt.
Einen tatsächlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz jedoch nachzuweisen, sei schwierig, weil oft keine rechtlich gesicherten Nachweise vorliegen, dass der gefangene Wels wieder zurück ins Gewässer gebracht wurde. „Deshalb sind wir gerade dabei, diesen Fall gründlich zu recherchieren“, sagt Angerer: „Bislang ist vieles Spekulation.“Fest steht aber für ihn: „Wir wollen keine Trophäenjagd.“