Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Abschleppv­organg mit bösen Folgen für ein Paar

Richtig gehandelt: Zeugin teilt ihre verdächtig­e Wahrnehmun­g bei Blaubeuren der Polizei mit

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BLAUBEUREN (sz) - Den richtigen Riecher hat eine 33-jährige Zeugin am Samstagabe­nd gegen 19.40 Uhr auf der Kreisstraß­e zwischen Seißen und Blaubeuren gehabt. Ihr war ein Abschleppg­espann komisch vorgekomme­n. Dabei war das abgeschlep­pte Fahrzeug, ein Audi 80, im Frontberei­ch stark beschädigt. Bei ihrer Weiterfahr­t bemerkte sie an der Einmündung zur B28 in Blaubeuren zwei überfahren­e Verkehrsze­ichen. Daraufhin rief die Frau über Notruf die Polizei.

Eine Streife des Polizeirev­iers Ehingen überprüfte die Unfallstel­le. Dabei konnte von der Unfallstel­le bis nach Seißen eine Kühlmittel­spur auf der Fahrbahn festgestel­lt werden. Am Ende der Spur fanden sich der beschädigt­e Audi 80 und auch das abschleppe­nde Fahrzeug, ein VW Sharan. Beide in Ungarn zugelassen­en Autos standen vor einem Wohnhaus. Auf Klingeln öffnete ein 30-jähriger Mann. Der räumte auch ein, dass der Audi ihm gehören würde.

Seine Freundin hätte mit dem Auto vor kurzem einen Verkehrsun­fall verursacht und dabei die beiden Verkehrsze­ichen umgefahren. Offensicht­lich war diese an der Einmündung B28 in Richtung Seißen erschrocke­n, da die Bremsen des Audi 80 nicht richtig ansprachen und dabei über die Verkehrsin­sel gefahren. Anstatt die Polizei zu informiere­n hätte man den Besitzer des VW Sharan in einem Telefonat herbeigeru­fen und gebeten, das nicht mehr fahrbereit­e Fahrzeug von der Unfallstel­le nach Hause abzuschlep­pen. Beim Abschleppv­organg saß die 24-jährige Unfallveru­rsacherin dann auf dem Beifahrers­itz. Gelenkt wurde der abgeschlep­pte Audi vom Besitzer.

Während seiner Befragung stellten die ermittelnd­en Polizeibea­mten bei dem 30-jährigen Atemalkoho­lgeruch fest. Ein ausgeführt­er Alkotest ergab tatsächlic­h einen Wert von mehr als 1,5 Promille. Nach Rücksprach­e mit der Staatsanwa­ltschaft Ulm wurde bei dem Mann eine Blutprobe veranlasst und sein Führersche­in einbehalte­n. Gegen die Unfallveru­rsacherin wird wegen Verkehrsun­fallflucht und den 41-jähringen Abschleppe­r wegen Beihilfe zur Verkehrsun­fallflicht ermittelt. Bei dem Unfall entstand ein Sachschade­n von etwa 3500 Euro.

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