Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Landtagsabgeordnete zuversichtlich, dass Änderung kommt
Nachgefragt: Jürgen Filius dringt auf Neuerung – Manuel Hagel sieht im Entwurf Interessen aller gewahrt
NELLINGEN/STUTTGART (msc) - Hilferuf nach Stuttgart: Der Nellinger Bürgermeister Franko Kopp (CDU) hat sich mit der Bestandsschutz-Problematik auch an die Landtagsabgeordneten Jürgen Filius (Grüne) und Manuel Hagel (CDU) gewandt. Die „Schwäbische Zeitung“hat nachgefragt, wie es nun um das Anhörungsverfahren zum Gesetzesentwurf (
steht. „Am 25. September wurde der Gesetzesent- wurf zur Anhörung von 150 Verbänden freigegeben. Die Anhörungsfrist läuft sechs Wochen. Das heißt, dass die Anhörung in den nächsten Tagen endet – dann wird das Wirtschaftsministerium die Rückmeldungen auswerten und die endgültige Kabinettsvorlage erarbeiten, die dann Anfang 2019 zur Abstimmung kommen soll“, erklärt Jürgen Filius. Er gehe fest davon aus, dass die Gesetzesänderung komme. Die habe er sich schon viel früher gewünscht. „Ich habe laufend auf eine Gesetzesänderung gedrungen“, sagt er und fügt an: „Die Änderung ist rechtlich schwierig, da in Eigentumsrechte eingegriffen wird. Andererseits ist es in vielen Fällen aber so, dass eine landwirtschaftliche Nutzung oft gar nicht mehr möglich wäre, da sich die Vorschriften beispielsweise für Stallgrößen geändert haben. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass nicht alle Eigentümer die im Gesetz vorgesehenen sechs Jahre ausnutzen, sondern bereits früher auf ihre Rechte verzichten.“
Eine „Entschlackung der Landesbauordnung“sieht auch Manuel Hagel als notwendig an – vor allem mit Blick auf die Schaffung von Wohnraum: „Daher setze ich mich im Arbeitskreis für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der CDULandtagsfraktion und auch im parlamentarischen Ausschuss für den Ländlichen Raum seit 2016 vehement dafür ein, dass die Hemmnisse, die vor allem im Zusammenhang mit der innerörtlichen Entwicklung in den Gemeinden durch nicht genutzte Hofstellen entstehen, beseitigt werden“. Es sei wichtig, Innen- und Außenentwicklung in einen Einklang zu bringen – gerade bei innerörtlichem Leerstand, der Flächenversiegelung im Außenbereich und knappem Wohnraum.
„Unserem eigentlichen Petitum, den landwirtschaftlichen Bestandsschutz bei nicht genutzten Hofstellen sofort aufzuheben, sind jedoch verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Die juristische Prüfung hat ergeben, dass durch die eigentumsrechtlichen Fragestellungen Zeiträume und Fristen beachtet werden müssen“, zeigt Hagel auf. Der jetzige Entwurf sei gelungen und wahre die Interessen aller Beteiligten. Hagel sei ebenso zuversichtlich, dass das Gesetz im Landtag beschlossen werden wird.
„Für Gemeinden wie Nellingen bedeutet das, dass die teils vielen leerstehenden Stallungen im Ortskern in naher Zukunft belebt werden können“, so der CDU-Mann.