Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Soforthilfe: 3000 Anträge zwischen Ulm und Biberach
Besonders betroffen im IHK-Gebiet: Gastgewerbe, Reisewirtschaft, Dienstleistungen und Einzelhandel
ULM (sz) - Über 3000 Anträge auf Soforthilfe sind nach Angaben der IHK Ulm bis Freitag schon eingegangen von Firmen aus der IHK-Region, die wegen der Corona-Krise um ihre Existenz bangen. Die Gelder schüttet das Land aus, die IHK bearbeitet die Anträge.
Nach einer Blitz-Umfrage spüren mehr als 90 Prozent der IHK-Mitglieder negative Auswirkungen des Coronavirus auf ihre Geschäfte. Dies teilte am Freitag die IHK Ulm für ihr Gebiet mit. Sie ist zuständig für Firmen in Ulm, im Alb-Donau-Kreis und im Kreis Biberach. Die befragten Firmen würden „massive“Umsatzrückgänge erwarten: Etwa jedes zweite Unternehmen gehe für das Jahr 2020 von einem Rückgang um mindestens 25 Prozent aus. Besonders betroffen: das Gastgewerbe, die Reisewirtschaft, personenbezogene Dienstleistungen und der Einzelhandel. „Die CoronaKrise trifft vor allem Soloselbstständige und kleinere Unternehmen. Daher ist das Soforthilfeprogramm des Landes auch ein ganz wichtiger Schritt gewesen, den wir mit vollem Einsatz unterstützen“, sagt Ulm IHK-Hauptgeschäftsführer Max-Martin W. Deinhard.
Unternehmen können seit Mittwochabend Anträge auf Soforthilfe stellen und an die IHK schicken. Über 3000 Anträge lagen am Freitag bereits vor und würden vom „Corona-Team“der IHK Ulm mit Hochdruck auf Plausibilität geprüft. „Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ohne die Soforthilfe wirtschaftlich nicht weiter existieren könnten. Somit ist das Programm die Alternative zur Pleite“, sagt Max-Martin W. Deinhard. Die Antragsteller müssen im Antrag nachweisen, dass ohne Zuschuss kein Überleben in den kommenden Wochen möglich wäre. Der pauschale Hinweis auf die Corona-Pandemie und den entgangenen Gewinn reiche ausdrücklich nicht aus. „Ich empfehle den Antragstellern deshalb dringend, die FAQs des Wirtschaftsministeriums genau durchzulesen und so präzise Angaben wie möglich zu machen“, ergänzt er.
Neben dem Programm zur Soforthilfe können Betriebe auch Kurzarbeitergeld beantragen oder haben die Möglichkeit zur Stundung von Steuern.
IHK-Hotline für Fragen zur Soforthilfe: 0731 / 173-333