Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Stadt Laichingen regelt Grüngutentsorgung neu
Abgabe an drei Freitagen und Samstagen – Es gilt, Regeln zu beachten
LAICHINGEN (sz) - Die Grüngutentsorgung in Laichingen wurde am vergangenen Samstag auf eine andere Art und Weise organisiert (wir berichteten). Der hiesige Bürgermeister Klaus Kaufmann (parteilos) zieht nach der Aktion ein erstes Fazit: „Bis auf die eine oder andere Anlaufschwierigkeit hat das sehr gut funktioniert.“Er spricht den Bürgern ein Dankeschön für die vorbildliche Unterstützung beim guten Ablauf der Entsorgung aus und fügt an: „Wir haben aus den am Samstag gemachten Erfahrungen dazu gelernt und möchten den Bürgern einige Änderungen zur Grüngutentsorgung bekannt geben.“
Die Stadt könne jetzt an den kommenden drei Freitagen und Samstagen eine Entsorgung des Grünguts anbieten. Es können nur haushaltsüblich anfallende Mengen an Grüngut angenommen werden. Alle anderen Wertstoffe sind weiterhin bis auf Weiteres von der Entsorgung ausgenommen.
Freitags findet die Grüngutablieferung dann immer von 14 bis 18 Uhr und an den drei Samstagen bis einschließlich 2. Mai von 13 bis 17 Uhr statt. Das Entsorgungsfahrzeug wird in Zukunft jedoch immer auf dem Recyclinghof stehen.
Bürger fahren dieses mit ihren Fahrzeugen linksseitig an, laden auf Anweisung durch das Entsorgungspersonal das Grüngut in das Entsorgungsfahrzeug und fahren anschließend geradeaus weiter über den Recyclingplatz und biegen am Ende rechts ab zum Bauhofgelände, über das der Platz wieder verlassen wird.
Die Straße „Im Trieb“wird wiederum zur Einbahnstraße für die Dauer der Entsorgung des Grünguts in östlicher Richtung umgewidmet. „Wir bitten für einen reibungslosen Ablauf, die Anfahrt zum Recyclinghof und die Bildung der Warteschlange wie gehabt und ausschließlich von der Straße Lindensteig aus vorzunehmen. In der Straße Lindensteig ist die Warteschlange dann wiederum in Richtung Süden fortzusetzen. Es darf dann immer nur ein Fahrzeug auf Anweisung des Personals auf den Recyclinghof einfahren. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Fußgänger bitten wir, wenn möglich, von einer Entsorgung von Grüngut Abstand zu nehmen“, so Kaufmann und zeigt auf: „Sollte es aber unumgänglich sein, so müssen wir Fußgänger bitten, sich ebenfalls in die Schlange der wartenden Fahrzeuge einzureihen. Eine andere Abfertigung von Fußgängern kann aus Gründen eines reibungslosen Ablaufs leider nicht akzeptiert werden. Hier bitten wir um Verständnis und danken sehr herzlich für die Einhaltung der Regelungen, damit wir allen Bürgern einen reibungslosen Ablauf gewähren können.“