Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Wegen Mordes verurteilt
40-Jähriger muss nach Tod von Ex-Freundin in Haft
LÜBECK (dpa) - Wegen Mordes aus Eifersucht hat das Landgericht Lübeck einen heute 40 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. „Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin im Oktober 2017 in seiner Wohnung in Rümpel bei Bad Oldesloe getötet und ihre Leiche in einem einige Kilometer entfernten Waldstück versteckt hat“, sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann am Dienstag. „In seinem Geständnis hat der Angeklagte die Tötung seiner ehemaligen Lebensgefährtin zwar zugegeben. Doch so, wie er den Tatablauf geschildert hat, war es nach unserer Überzeugung nicht“, sagte er.
Das Opfer hatte sich im September 2017 von dem Angeklagten getrennt und einem anderen Mann zugewandt. Sie war aus der gemeinsamen Wohnung in Rümpel (Schleswig-Holstein) ausgezogen. Das habe der Angeklagte offenbar nicht verwinden können, sagte Singelmann. „Er selbst nahm sich alle Freiheiten, doch ihr wollte er sie nicht gewähren“, sagte der Vorsitzende. „Dieses Verhalten ist extrem eigensüchtig und steht auf unterster moralischer Stufe, sodass die Tat rechtlich als Mord einzuordnen ist“, sagte er.
In seinem Geständnis zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe am Tattag, dem 25. Oktober 2017, noch einmal mit der 39Jährigen reden wollen, während er sie nach einem Treffen in Rümpel nach Schlamersdorf zurückgefahren habe. „Doch sie hat nur schnippisch reagiert und das mit einer Handbewegung abgetan“, hatte er ausgesagt. Sie habe ihn verhöhnt, da sei bei ihm eine Sicherung durchgeknallt und er habe sie in der Nähe ihrer Wohnung erwürgt, so die Aussage des Angeklagten. Der heute 40-Jährige war bereits unmittelbar nach dem Verschwinden der Frau ins Visier der Ermittler geraten. Damals gab es jedoch keine Beweise für seine Schuld. Erst im April 2019 wurde die Leiche der 39-Jährigen gefunden. Kurz darauf wurde ihr Ex-Freund festgenommen.