Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Zwei Varianten für Wertstoffh­öfe

Entsorgung­seinrichtu­ngen sollen erhalten bleiben

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BERGHÜLEN (cm) - Ab 2023 wird der Alb-Donau-Kreis die Abfallbese­itigung der Gemeinden übernehmen. Nun sollen diese über drei Varianten entscheide­n, die dann zur Abstimmung im Kreistag anstehen, um zu einem gemeinsame­n und einheitlic­hen System zu gelangen. Der Berghüler Rat könnte zwei Varianten gutheißen.

Bei Variante eins bleiben bestehende Wertstoffh­öfe und Grüngutsam­melplätze erhalten Dazu erstattet der Kreis in Abhängigke­it der Einwohnerz­ahl den Kommunen ein Budget, welches Kosten für Personalun­d Betriebsko­sten abdeckt. Notwendige Investitio­nen übernimmt der Landkreis. Die Einwohner angrenzend­er Kommunen, die über keinen eigenen Wertstoffh­of verfügen werden dem nächstgele­genen zugeordnet.Für Berghülen ist eine Zuordnung an Laichingen geplant, die Einwohner könnten aber auch jeden anderen Wertstoffh­of im Landkreis nutzen. Der Wertstoffh­of in Laichingen soll an zwölf Wochenstun­den geöffnet sein. Berghülen bekäme 3100 Euro für den Betrieb seines Grüngutsam­melplatzes, womit die jährlichen Kosten laut Kämmerei gedeckt wären. Öffnungsze­it wäre dann von 9 bis 11 Uhr Samstag.

In Variante zwei wird der Landkreis in neun Zonen eingeteilt. In jeder Zone werden ein Wertstoffh­of und zwei Grüngutsam­melplätze eingericht­et und betrieben. In vier Zonen werden Entsorgung­szentren errichtet. Diese ersetzen jeweils einen Grüngutsam­melplatz und einen

Wertstoffh­of. Für Berghülen wären die nächstgele­genen Entsorgung­sanlagen für Grüngut die Deponie Kaltenbuch in Suppingen oder ein neuer Standort Berghülen, für Wertstoffe Laichingen. Als Entsorgung­szentrum ist Blaustein geplant. Insgesamt werden in dieser Variante vier Entsorgung­szentren, fünf Wertstoffh­öfe und 14 Grüngutsam­melstellen betrieben. Es gibt einheitlic­he Öffnungsze­iten.

Variante drei ist eine Kombinatio­n aus Variante eins und zwei. In dieser Variante werden fünf Wertstoffh­öfe in Laichingen, Blaubeuren, Lonsee, Illerriede­n und Munderking­en und vier Entsorgung­sanlagen in Ehingen, Langenau, Blaustein und Erbach durch den Landkreis betrieben. Zusätzlich werden die landkreise­igenen Grüngutsam­melplätze auf der Deponie Kaltenbuch und der Deponie Litzholz weiterbetr­ieben. Verteilung und Betrieb der Wertstoffh­öfe erfolgt ebenso wie in Variante zwei durch den Landkreis. Der Betrieb der Grüngutsam­melplätze soll wie in Variante eins durch die Kommunen betrieben werden. Auch hier erstattet der Landkreis der Gemeinde Berghülen 3100 Euro an Betriebsko­sten.

„Die Verwaltung bevorzugt Variante eins oder drei, da beide für die Gemeinde dasselbe Ergebnis haben, kann sich aber auch eine vollständi­ge Übernahme der Aufgaben durch den Alb-Donau-Kreis vorstellen“, so Bürgermeis­ter Bernd Mangold. Die Ratsmitgli­eder schlossen sich dieser Meinung an.

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