Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Zwei Varianten für Wertstoffhöfe
Entsorgungseinrichtungen sollen erhalten bleiben
BERGHÜLEN (cm) - Ab 2023 wird der Alb-Donau-Kreis die Abfallbeseitigung der Gemeinden übernehmen. Nun sollen diese über drei Varianten entscheiden, die dann zur Abstimmung im Kreistag anstehen, um zu einem gemeinsamen und einheitlichen System zu gelangen. Der Berghüler Rat könnte zwei Varianten gutheißen.
Bei Variante eins bleiben bestehende Wertstoffhöfe und Grüngutsammelplätze erhalten Dazu erstattet der Kreis in Abhängigkeit der Einwohnerzahl den Kommunen ein Budget, welches Kosten für Personalund Betriebskosten abdeckt. Notwendige Investitionen übernimmt der Landkreis. Die Einwohner angrenzender Kommunen, die über keinen eigenen Wertstoffhof verfügen werden dem nächstgelegenen zugeordnet.Für Berghülen ist eine Zuordnung an Laichingen geplant, die Einwohner könnten aber auch jeden anderen Wertstoffhof im Landkreis nutzen. Der Wertstoffhof in Laichingen soll an zwölf Wochenstunden geöffnet sein. Berghülen bekäme 3100 Euro für den Betrieb seines Grüngutsammelplatzes, womit die jährlichen Kosten laut Kämmerei gedeckt wären. Öffnungszeit wäre dann von 9 bis 11 Uhr Samstag.
In Variante zwei wird der Landkreis in neun Zonen eingeteilt. In jeder Zone werden ein Wertstoffhof und zwei Grüngutsammelplätze eingerichtet und betrieben. In vier Zonen werden Entsorgungszentren errichtet. Diese ersetzen jeweils einen Grüngutsammelplatz und einen
Wertstoffhof. Für Berghülen wären die nächstgelegenen Entsorgungsanlagen für Grüngut die Deponie Kaltenbuch in Suppingen oder ein neuer Standort Berghülen, für Wertstoffe Laichingen. Als Entsorgungszentrum ist Blaustein geplant. Insgesamt werden in dieser Variante vier Entsorgungszentren, fünf Wertstoffhöfe und 14 Grüngutsammelstellen betrieben. Es gibt einheitliche Öffnungszeiten.
Variante drei ist eine Kombination aus Variante eins und zwei. In dieser Variante werden fünf Wertstoffhöfe in Laichingen, Blaubeuren, Lonsee, Illerrieden und Munderkingen und vier Entsorgungsanlagen in Ehingen, Langenau, Blaustein und Erbach durch den Landkreis betrieben. Zusätzlich werden die landkreiseigenen Grüngutsammelplätze auf der Deponie Kaltenbuch und der Deponie Litzholz weiterbetrieben. Verteilung und Betrieb der Wertstoffhöfe erfolgt ebenso wie in Variante zwei durch den Landkreis. Der Betrieb der Grüngutsammelplätze soll wie in Variante eins durch die Kommunen betrieben werden. Auch hier erstattet der Landkreis der Gemeinde Berghülen 3100 Euro an Betriebskosten.
„Die Verwaltung bevorzugt Variante eins oder drei, da beide für die Gemeinde dasselbe Ergebnis haben, kann sich aber auch eine vollständige Übernahme der Aufgaben durch den Alb-Donau-Kreis vorstellen“, so Bürgermeister Bernd Mangold. Die Ratsmitglieder schlossen sich dieser Meinung an.