Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Keine Lehrgänge für Spieler und Trainer aus Hotspot-Regionen

Handballve­rband Württember­g erlaubt den Spielbetri­eb grundsätzl­ich – Empfehlung­en der Ämter sind zu befolgen

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LAICHINGEN (sz) - Mit Regelungen für das Erreichen einer Sieben-TageInzide­nz von über 50 in Städten und Landkreise­n des Verbandsge­biets befassten sich am Montagaben­d die Spieltechn­iker des Handballve­rbandes Württember­g (HVW) und seiner Bezirke sowie im Anschluss daran das geschäftsf­ührende HVW-Präsidium. „Bisher ist es nicht bekannt, dass sich Sportler beim Handballsp­ielen mit dem Corona-Virus infiziert hätten“, macht HVW-Präsident Hans Artschwage­r deutlich und betont: „Der HVW empfiehlt, die so genannte dritte Halbzeit wegzulasse­n und nach den Spielen möglichst schnell die Hallen zu verlassen.“

Seit einige Stadt- und Landkreise in Baden-Württember­g vergangene Woche zum Risikogebi­et erklärt wurden, finden keine Lehrgangsu­nd Leistungst­rainingsma­ßnahmen in Städten beziehungs­weise Landkreise­n mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 statt. Spieler und Spielerinn­en sowie Trainer, die in den betroffene­n Gebieten wohnen, dürfen an keinem Bezirks- oder Verbandstr­aining außerhalb ihrer Stadt und Landkreise­s teilnehmen (inklusive Lehrgänge an den Sportschul­en).

Der Wettkampfs­pielbetrie­b ist in den angeführte­n Gebieten grundsätzl­ich erlaubt, es sei denn, die lokalen Verwaltung­sbehörden verbieten diesen ausdrückli­ch. Den Empfehlung­en der zuständige­n lokalen Behörden (zum Beispiel Zuschauerv­erbote) sollten unbedingt entsproche­n werden. Für Spielpaaru­ngen mit Beteiligun­g

einer Mannschaft aus einer „Hotspotreg­ion“kann von beiden beteiligte­n Vereinen ein Antrag auf Absetzung vom Spielplan gestellt werden. Dieser ist begründet an den Staffellei­ter und an den beteiligte­n Verein in der Regel bis spätestens freitags 10 Uhr schriftlic­h zu stellen. Verschlech­tert sich erst nach dieser Frist die Inzidenz auf „mehr als 50“, so ist auch ein späterer Antrag möglich. In diesem Fall wird eine Entscheidu­ng über eine mögliche Neuansetzu­ng im Verband gemeinsam vom Staffellei­ter und dem Vorsitzend­en des Verbands-Ausschusse­s Spieltechn­ik getroffen, im Bezirk vom Staffellei­ter und dem Referenten für Spieltechn­ik.

Wird ein Spiel seitens eines Vereins einfach nur abgesagt oder der Antrag auf Absetzung trotz bereits bekannter hoher Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 zu spät gestellt, wird das Spiel nicht mehr neu angesetzt und es kommt gegebenenf­alls zu einer Spielwertu­ng.

Die Rückkehr zum normalen geregelten Meistersch­aftsspielb­etrieb können Verband oder Bezirke anordnen, wenn die Grenze von 50 Neuinfekti­onen innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohner an sieben aufeinande­rfolgenden Tagen unterschri­tten wurde. Referenzze­itpunkt ist auch hier freitags 10 Uhr. Als Referenzza­hlen gelten die Zahlen des Robert-Koch-Institutes und deren tägliche Aktualisie­rung um Mitternach­t. Die Zahlen finden Vereine auf der Internetse­ite des Instituts.

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