Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Auf Kinder achten: Neuer Leitfaden herausgegeben
ALB-DONAU-KREIS (sz) - Warnsignale frühzeitig wahr- und ernstnehmen, jeden Fall gesondert betrachten und schauen, wer mit einbezogen werden kann – Das ist das Grundanliegen der Handlungsleitfäden des Regionalen Ratgebers im Sozialraum Schule (RiSS) im Alb-Donau-Kreis. Für Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte steht seit kurzem ein weiterer Handlungsleitfaden zur Verfügung, dieses Mal zum Thema Kindeswohlgefährdung. Herausgegeben hat ihn das Regionale Bildungsbüro Alb-Donau-Kreis. Ein Handlungsleitfaden zum Thema Schulabsentismus liegt bereits vor. Weitere Handlungsleitfäden sind laut Mitteilung in Arbeit, zu den Themen Mobbing, Sucht und Gewalt.
An dem Handlungsleitfaden Kindeswohlgefährdung haben neben Bettina Müller vom KinderschutzZentrum und der Psychologischen Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Ulm/Neu-Ulm ebenso Vertreter der Polizei, Schulleitungen, Fachkräfte aus der Schulsozialarbeit, des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Landratsamtes, des Regionalen Bildungsbüros, der Caritas, der Diakonie, der Schulpsychologischen Beratungsstelle sowie des Staatlichen Schulamtes Biberach mitgearbeitet.
Der neue Handlungsleitfaden soll laut Mitteilung helfen, die rechtlichen Grundlagen sowie Aufgaben und den Handlungsablauf im Kinderschutz für Schulleitungen, Lehrkräfte, Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sowie Betreuungskräfte zu beschreiben, Hilfeangebote darzustellen und damit verantwortliches Handeln bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu ermöglichen.
Kinder zu schützen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Schule und die Schulbetreuung seien für Kinder und Jugendliche neben der Familie ein zentraler Lern- und Lebensort. Schulen haben nach dem Bundeskinderschutzgesetz eine besondere Verantwortung im Kinderschutz.
Schulen seien aufgrund ihrer erarbeiteten Schutzkonzepte ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig brauche es das Wissen der Lehrkräfte, der Fachkräfte in der Schulsozialarbeit und der Betreuungskräfte, um verantwortlich die notwendigen Handlungsschritte bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einzuleiten.
Kinder wiederum bräuchten verantwortliche Erwachsene, die sie unterstützen und bei Bedarf entsprechende Schritte einleiten. Dabei gilt es, das Kind altersentsprechend miteinzubeziehen. Je früher die Gefährdung wahrgenommen und der Familie entsprechende Hilfe angeboten werden kann, desto früher kann einem Kind geholfen werden, heißt es weiter.
Der Handlungsleitfaden, der allen Schulen im Alb-Donau-Kreis übermittelt wurde, steht auch digital zur Verfügung – unter
●»
biba.alb-donau-kreis.de/ riss/kindwohlgefaehrdung