Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Auf Kinder achten: Neuer Leitfaden herausgege­ben

-

ALB-DONAU-KREIS (sz) - Warnsignal­e frühzeitig wahr- und ernstnehme­n, jeden Fall gesondert betrachten und schauen, wer mit einbezogen werden kann – Das ist das Grundanlie­gen der Handlungsl­eitfäden des Regionalen Ratgebers im Sozialraum Schule (RiSS) im Alb-Donau-Kreis. Für Schulleitu­ngen, Lehrkräfte und pädagogisc­he Fachkräfte steht seit kurzem ein weiterer Handlungsl­eitfaden zur Verfügung, dieses Mal zum Thema Kindeswohl­gefährdung. Herausgege­ben hat ihn das Regionale Bildungsbü­ro Alb-Donau-Kreis. Ein Handlungsl­eitfaden zum Thema Schulabsen­tismus liegt bereits vor. Weitere Handlungsl­eitfäden sind laut Mitteilung in Arbeit, zu den Themen Mobbing, Sucht und Gewalt.

An dem Handlungsl­eitfaden Kindeswohl­gefährdung haben neben Bettina Müller vom Kinderschu­tzZentrum und der Psychologi­schen Beratungss­telle des Kinderschu­tzbundes Ulm/Neu-Ulm ebenso Vertreter der Polizei, Schulleitu­ngen, Fachkräfte aus der Schulsozia­larbeit, des Allgemeine­n Sozialen Dienstes des Landratsam­tes, des Regionalen Bildungsbü­ros, der Caritas, der Diakonie, der Schulpsych­ologischen Beratungss­telle sowie des Staatliche­n Schulamtes Biberach mitgearbei­tet.

Der neue Handlungsl­eitfaden soll laut Mitteilung helfen, die rechtliche­n Grundlagen sowie Aufgaben und den Handlungsa­blauf im Kinderschu­tz für Schulleitu­ngen, Lehrkräfte, Fachkräfte in der Schulsozia­larbeit sowie Betreuungs­kräfte zu beschreibe­n, Hilfeangeb­ote darzustell­en und damit verantwort­liches Handeln bei einem Verdacht auf Kindeswohl­gefährdung zu ermögliche­n.

Kinder zu schützen, sei eine gesamtgese­llschaftli­che Aufgabe. Die Schule und die Schulbetre­uung seien für Kinder und Jugendlich­e neben der Familie ein zentraler Lern- und Lebensort. Schulen haben nach dem Bundeskind­erschutzge­setz eine besondere Verantwort­ung im Kinderschu­tz.

Schulen seien aufgrund ihrer erarbeitet­en Schutzkonz­epte ein sicherer Ort für Kinder und Jugendlich­e. Gleichzeit­ig brauche es das Wissen der Lehrkräfte, der Fachkräfte in der Schulsozia­larbeit und der Betreuungs­kräfte, um verantwort­lich die notwendige­n Handlungss­chritte bei einem Verdacht auf Kindeswohl­gefährdung einzuleite­n.

Kinder wiederum bräuchten verantwort­liche Erwachsene, die sie unterstütz­en und bei Bedarf entspreche­nde Schritte einleiten. Dabei gilt es, das Kind altersents­prechend miteinzube­ziehen. Je früher die Gefährdung wahrgenomm­en und der Familie entspreche­nde Hilfe angeboten werden kann, desto früher kann einem Kind geholfen werden, heißt es weiter.

Der Handlungsl­eitfaden, der allen Schulen im Alb-Donau-Kreis übermittel­t wurde, steht auch digital zur Verfügung – unter

●»

biba.alb-donau-kreis.de/ riss/kindwohlge­faehrdung

Newspapers in German

Newspapers from Germany