Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Höheres Kurzarbeitergeld wird verlängert
Bundestag schreibt die Corona-Sonderregeln bis Ende des kommenden Jahres fest
BERLIN (dpa) - Mit ausgeweiteter Kurzarbeit soll auch im kommenden Jahr in Deutschland ein extremer coronabedingter Anstieg der Arbeitslosenzahlen verhindert werden. Der Bundestag beschloss am Freitag das sogenannte Gesetz zur Beschäftigungssicherung. Damit werden Sonderregeln zur Kurzarbeit über dieses Jahr hinaus bis Ende 2021 verlängert. Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften begrüßten das. Die Opposition lehnte die Verlängerung zwar nicht ab, äußerte aber trotzdem Kritik.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte im Bundestag, mit den Mitteln der Kurzarbeit habe man, wie wenige Staaten auf der Welt, Arbeitsplätze in der Krise gesichert. „Die Kurzarbeit ist im Moment unsere stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal“, sagte Heil. In den USA mache inzwischen, so wie früher das Wort „Kindergarten“, der deutsche Begriff „the Kurzarbeitergeld“Karriere.
Höheres Kurzarbeitergeld als üblich
Konkret beschlossen wurde am Freitag, dass das Kurzarbeitergeld auch im kommenden Jahr ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird – für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.
Im Oktober war bereits per Verordnung die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit ins nächste Jahr verlängert worden, um die Arbeitgeber zu entlasten. Auch die maximal mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monate verlängert. Für die nun beschlossenen Schritte war ein Gesetz nötig. Es muss abschließend noch durch den Bundesrat, der bereits deutlich gemacht hat, dass er keine Einwände hat.
Die zahlreichen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt.
Zwischenzeitlich sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit
Wenn Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, springt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein und ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens durch das
Kurzarbeitergeld. So sollen Krisenzeiten überbrückt werden, ohne dass Betriebe gezwungen sind, Leute zu entlassen. Einige Unternehmen und Branchen stocken das Kurzarbeitergeld auch mit eigenen Beträgen auf, sodass der Einkommensverlust für die Beschäftigten gering bleibt.
Von März bis August 2020 sind nach Angaben der Regierung bundesweit rund 620 000 Personen arbeitslos geworden. Ohne die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld wäre der Anstieg erheblich höher ausgefallen, heißt es. Vier von zehn Unternehmen hatten kürzlich in einer Umfrage der Boston Consulting Group (BCG) angegeben, dass sie ohne Kurzarbeit Arbeitsplätze hätten abbauen müssen.
Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im April waren knapp sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit. Laut den aktuellsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten Betriebe im August noch für 2,58 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet.
Enorme Ausgaben für Kurzarbeitergeld
Die Summen, die in der Corona-Krise dafür ausgegeben werden, sind enorm: In diesem Jahr waren es nach Angaben von Heil bereits rund 18 Milliarden Euro. Ein Sprecher der BA bezifferte die Ausgaben für Kurzarbeit auf Nachfrage der Deutschen PresseAgentur sogar auf bereits 19,4 Milliarden Euro. Für das nächste Jahr nennt der Gesetzentwurf Mehrausgaben im Haushalt der Behörde von gut sechs Milliarden Euro. Das Instrument sei „sehr, sehr teuer“, sagte Heil. „Aber die Gewöhnung an Massenarbeitslosigkeit wäre finanziell und sozial für dieses Land ungemein teurer“, fügte er hinzu.