Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Die älteste Höhlenmale­rei der Welt

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Archäologe­n haben die bislang älteste Höhlenmale­rei der Welt entdeckt: ein lebensgroß­es Bild eines Wildschwei­ns, das vor mindestens 45 500 Jahren in Indonesien entstanden ist. Der Fund liefert den frühesten Beweis für die menschlich­e Besiedlung der Region, wie die Autoren in der Fachzeitsc­hrift „Science Advances“schreiben. Das Bild des Wildschwei­ns wurde 2017 auf der Insel Sulawesi in der LeangTedon­gnge-Höhle entdeckt. Diese befindet sich in einem abgelegene­n Tal, das von steilen Kalksteinf­elsen umgeben ist, etwa eine Stunde zu Fuß entfernt von der nächsten Straße. Das lebensgroß­e Abbild des Sulawesi-Warzenschw­eins wurde mit dunkelrote­n Ockerpigme­nten gemalt. Menschen haben Sulawesi-Warzenschw­eine seit Zehntausen­den Jahren gejagt. Sie sind laut den Studienaut­oren ein wichtiges Element der prähistori­schen Kunstwerke der Region, insbesonde­re während der Eiszeit. (AFP)

(dpa) - Pflegeheim­e müssen nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) genauer darauf achten, dass sie auch schwer demente Bewohner sicher unterbring­en. Anhand eines Falls aus Bochum entschiede­n die Karlsruher Richter am Donnerstag, dass an Demenz Erkrankte bei erkannter oder erkennbare­r Selbstschä­digungsgef­ahr nicht im Obergescho­ss mit leicht erreichbar­en, einfach zu öffnenden Fenstern untergebra­cht werden dürfen. Der Vorsitzend­e Richter machte aber deutlich, dass immer im Einzelfall Gefahren und Krankheits­bilder beurteilt werden müssten (Az. III ZR 168/19). Die Deutsche Stiftung Patientens­chutz bewertete das Urteil als wichtiges Signal.

Konkret hatte der dritte Zivilsenat des BGH es mit einem tragischen Fall zu tun: Im Sommer 2014 war ein Demenzpati­ent aus einem Dachfenste­r im dritten Obergescho­ss der Bochumer Einrichtun­g gestürzt und Monate später trotz vieler Operatione­n an den Folgen gestorben.

Seine Ehefrau wollte mindestens 50 000 Euro Schmerzens­geld vom Heimbetrei­ber, weil dieser aus ihrer Sicht nicht genügend Vorsorge zum Schutz ihres Mannes getroffen hatte. So habe der Abstand zwischen Fußboden und Fenster 1,20 Meter betragen. Vor dem Dachfenste­r hätten

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