Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Die älteste Höhlenmalerei der Welt
Archäologen haben die bislang älteste Höhlenmalerei der Welt entdeckt: ein lebensgroßes Bild eines Wildschweins, das vor mindestens 45 500 Jahren in Indonesien entstanden ist. Der Fund liefert den frühesten Beweis für die menschliche Besiedlung der Region, wie die Autoren in der Fachzeitschrift „Science Advances“schreiben. Das Bild des Wildschweins wurde 2017 auf der Insel Sulawesi in der LeangTedongnge-Höhle entdeckt. Diese befindet sich in einem abgelegenen Tal, das von steilen Kalksteinfelsen umgeben ist, etwa eine Stunde zu Fuß entfernt von der nächsten Straße. Das lebensgroße Abbild des Sulawesi-Warzenschweins wurde mit dunkelroten Ockerpigmenten gemalt. Menschen haben Sulawesi-Warzenschweine seit Zehntausenden Jahren gejagt. Sie sind laut den Studienautoren ein wichtiges Element der prähistorischen Kunstwerke der Region, insbesondere während der Eiszeit. (AFP)
(dpa) - Pflegeheime müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) genauer darauf achten, dass sie auch schwer demente Bewohner sicher unterbringen. Anhand eines Falls aus Bochum entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag, dass an Demenz Erkrankte bei erkannter oder erkennbarer Selbstschädigungsgefahr nicht im Obergeschoss mit leicht erreichbaren, einfach zu öffnenden Fenstern untergebracht werden dürfen. Der Vorsitzende Richter machte aber deutlich, dass immer im Einzelfall Gefahren und Krankheitsbilder beurteilt werden müssten (Az. III ZR 168/19). Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertete das Urteil als wichtiges Signal.
Konkret hatte der dritte Zivilsenat des BGH es mit einem tragischen Fall zu tun: Im Sommer 2014 war ein Demenzpatient aus einem Dachfenster im dritten Obergeschoss der Bochumer Einrichtung gestürzt und Monate später trotz vieler Operationen an den Folgen gestorben.
Seine Ehefrau wollte mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld vom Heimbetreiber, weil dieser aus ihrer Sicht nicht genügend Vorsorge zum Schutz ihres Mannes getroffen hatte. So habe der Abstand zwischen Fußboden und Fenster 1,20 Meter betragen. Vor dem Dachfenster hätten