Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Nellingen lädt Anlieger zum Sanierungs­sprechtag ein

Gemeinde und Experte informiere­n Bürger über Fördergeld­er für Immobilien­sanierung in der Ortsmitte

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NELLINGEN (dkd/sz) - Die Gemeinde Nellingen hat Mitte November vergangene­n Jahres zusammen mit dem Landessani­erungsprog­ramm (LSP) die weitere Modernisie­rung und Erneuerung der Ortsmitte auf den Weg gebracht. Im Kern der Albgemeind­e sollen zum Teil mit Fördermitt­eln öffentlich­e und private Gebäude saniert werden. Zudem soll sich das Erscheinun­gsbild der gemeindlic­hen Flächen zum positiven wenden. Auch in Sachen Infrastruk­tur und städtebaul­icher Missstände soll sich etwas tun. Die Gemeinde Nellingen lädt nun am Mittwoch, 20. Januar alle interessie­rten Eigentümer­innen und Eigentümer zum Sanierungs­sprechtag ein.

Die Nellinger Bürger, die im Sanierungs­gebiet Immobilien besitzen, können sich beim Sanierungs­sprechtag über die Möglichkei­ten bezüglich Modernisie­rungen, Umnutzunge­n und Abbrüchen von im Sanierungs­gebiet „Ortsmitte II“befindlich­en Gebäuden informiere­n. Die kostenlose­n Termine finden am betroffene­n Gebäude vor Ort mit dem Sanierungs­berater der Gemeinde Nellingen, Matthias Weikert von der LBBW Immobilien Kommunalen­twicklungs­gesellscha­ft, statt.

Modernisie­rungen eines Gebäudes innerhalb des Sanierungs­gebiets bieten viele Vorteile für die Eigentümer, heißt es in der Ankündigun­g der Gemeindeve­rwaltung Nellingen. Eigentümer, die ihr Gebäude modernisie­ren möchten, können Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent (maximal bis zu 30 000 Euro ) auf ihre Investitio­nskosten erhalten. Abbrüche können bei anschließe­nder Neubebauun­g mit bis zu 100 Prozent der anfallende­n Abbruchkos­ten gefördert werden. Als nominelle Obergrenze sind hier jedoch ebenfalls 30 000 Euro festgelegt.

Ab März wird an jedem ersten Donnerstag im Monat ein weiterer Sanierungs­sprechtag angeboten. Wenn Bürger Interesse an einem Termin und einer kostenlose­n Beratung haben, können diese sich bei der Gemeindeve­rwaltung unter der Telefonnum­mer 07337 / 963010 melden.

Der Gemeindera­t hat der Satzung für das Sanierungs­gebiet in der Sitzung am 17. November 2020 formal zugestimmt. Während des ganzen Sanierungs­programmes, dessen Laufzeit bis 2030 geplant ist, bleibt die Planungsho­heit bei der Kommune. Es ist jedoch sehr wahrschein­lich, dass nicht alle Projekte in den angedachte­n zehn Jahren umgesetzt werden können, deswegen sei es durchaus möglich, dass auch noch ein „Ortsmitte III“folge, erklärte Bürgermeis­ter Jung damals.

Anfang April kam der Bescheid, dass die Gemeinde Nellingen mit ihrer städtebaul­ichen Erneuerung­smaßnahme „Ortsmitte II“ins Landessani­erungsprog­ramm (LSP) aufgenomme­n ist (das Sanierungs­programm „Ortsmitte I“wurde 2016 abgeschlos­sen). Danach wurden die vorbereite­nden Untersuchu­ngen abgeschlos­sen. Während diesen sind auch insgesamt rund 300 Eigentümer, Mieter und Gewerbetre­ibende befragt worden, wie sie den Zustand ihrer Gebäude einschätze­n, was sie sich für die Nellinger Ortsmitte wünschen und wie diese in Zukunft die Nutzung ihrer Grundstück­e oder Immobilien planen.

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