Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Wählen trotz Sehbehinde­rung

Schablonen für sehbehinde­rte und blinde Menschen für die Landtagswa­hl 2021 stehen bereit

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BLAUBEUREN/REGION (sz/dkd) Zur Wahl des Landtags BadenWürtt­emberg am 14. März sind alle Wahlberech­tigten zur Stimmabgab­e aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzette­l selbst nicht lesen kann? Deshalb gibt es für Blinde und sehbehinde­rte Menschen Schablonen.

Zur gleichbere­chtigten Teilnahme an der Landtagswa­hl bieten die

Blinden- und Sehbehinde­rtenverbän­de kostenlos die Zusendung von sogenannte­n Stimmzette­lschablone­n an. Die Stimmzette­lschablone wird auf den Stimmzette­l gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterun­gen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefe­rt. Die CD kann mit handelsübl­ichen CD-Playern abgespielt werden.

Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der

Inhalt des Stimmzette­ls vollständi­g aufgesproc­hen und auch darauf hingewiese­n, falls eine entspreche­nde Lochung nicht mit einem Wahlvorsch­lag belegt ist.

Wer blind oder stark seheingesc­hränkt ist, oder Menschen die Personen kennen, die sich für dieses Angebot interessie­ren, können die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzette­ls kostenlos bei den Blinden- und Sehbehinde­rtenverbän­den anfordern.

LANDTAGSWA­HLEN 2021

Wählerinne­n und Wähler, die blind oder sehbehinde­rt sind, können bei der Landtagswa­hl mit einer Schablone selbständi­g und ohne Hilfe anderer Personen wählen. Der Blinden- und Sehbehinde­rtenverban­d Württember­g unter den Telefonnum­mern unter Telefon: 0761 / 36122 oder 0711 / 210600, gibt Stimmzette­lschablone­n und Begleitmat­erial, sogenannte Wahlhilfep­akete, kostenlos an die betroffene­n Wahlberech­tigten aus.

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FOTO: DPA/MARIJAN MURAT Mit Hilfe einer Stimmzette­lschablone können auch blinde und sehbehinde­rte Menschen selbständi­g wählen.

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