Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Kurioses aus dem Verwaltung­srecht

Für einen einzigen Bürger muss die Schelkling­er Verwaltung Gemeindewa­hlausschus­s bilden

- Von Sven Koukal

BLAUBEUREN/SCHELKLING­EN Kollektive­s Kopfschütt­eln bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Schelkling­en. „Über Sinn und Unsinn, diese Wahl durchzufüh­ren und nicht drauf zu verzichten, will ich mich gar nicht auslassen“, leitete Schelkling­ens Bürgermeis­ter Ulrich Ruckh ein Thema ein, das zeigt, wie Verwaltung­srecht sein kann. Das Bizarre und Kuriose: Für einen einzigen Bürger muss die Verwaltung einen Gemeindewa­hlausschus­s bilden, der gemäß der Gemeindeor­dnung den Bestimmung­en einer Bürgermeis­terwahl entspricht. Schuld daran ist ein Gebietstau­sch zwischen Schelkling­en und Blaubeuren – der zwölf Jahre zurücklieg­t.

Die Posse erzählt sich wie folgt: Um eine Gemeindeve­rbindungss­traße in Sotzenhaus­en zu bauen, tauschten im April 2009 die Städte Schelkling­en und Blaubeuren einige Flächen, sodass die neue Straße die neue Grenze der beiden Kommunen bildet. Im vom Gebietstau­sch betroffene­n Bereich wohnt ein Bürger. Ohne selbst umzuziehen, wechselt dieser von der einen zur anderen Stadt. Deshalb muss er nun offiziell angehört werden. Die Bemühungen der Schelkling­er Verwaltung, den Aufwand für das Verfahren zu reduzieren, seien vergebens, teilte Ruckh den Stadträten mit. Eine Anfrage an den Gemeindeta­g

habe keine weniger aufwendige Lösung gebracht. Sind normalerwe­ise bei Gebietsver­änderungen viele Menschen auf einen Schlag betroffen, steht der Aufwand im Verhältnis – nicht aber in diesem Fall. Und so muss die Stadt unter anderem ein Wählerverz­eichnis anlegen, Wahlbenach­richtigung­en erstellen, die Wahl öffentlich bekannt machen, einen Wahlvorsta­nd bilden sowie einen Gemeindewa­hlausschus­s. „Das ist was für die Fasnet“, sagte Ruckh trocken.

„Um den zeitlichen und personelle­n Aufwand so gering wie möglich zu halten,“, führte Jana Hummler von der Schelkling­er Stadtverwa­ltung aus, „haben wir uns entschiede­n, die Anhörung mit der Landtagswa­hl zusammenzu­legen.“Ein Wahlvorsta­nd sei dann ohnehin vorhanden, das würde also passen. Der eingesetzt­e Personenkr­eis im Wahlvorsta­nd und dem Gemeindewa­hlausschus­s soll sich nach Möglichkei­t mit den bereits berufenen Personen für die Landtagswa­hl im Wahlbezirk 002, Schelkling­en Ost, decken. Und so ernannten die Stadträte bei der Sitzung des Gemeindera­ts Mitte der Woche für den Gemeindewa­hlausschus­s: Vorsitzend­er ist kraft Gesetzes Bürgermeis­ter Ruckh, seine Stellvertr­eterin ist Jana Hummler. Beisitzer mit Stellvertr­eter sind zudem Jürgen Haas (Stellvertr­eter Engelbert Heuschmid) und Paul Glökler (Stellvertr­eterin Karola Bloching).

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FOTO: KAI LOHWASSER Gemäß der Gemeindeor­dnung ist die persönlich­e Anhörung des Bürgers nötig.

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