Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Was Autofahrer über Blitzer-Warner wissen müssen
Auch wenn Kauf und Besitz der Geräte erlaubt sind, so dürfen sie dennoch unterwegs nicht betrieben werden
Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit genügt: Ruht der Blick etwa auf dem Radio statt auf der Tachonadel, oder hat man einfach ein Schild übersehen, kann es plötzlich kurz rötlich aufblitzen. Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung, so heißen Blitzer im Amtsdeutsch, sind da gnadenlos. Sie unterscheiden nicht zwischen Rasern und denen, die eigentlich immer angepasst fahren. Jeder Geschwindigkeitsverstoß wird geahndet. Doch es gibt Autofahrer, die versuchen, sich mit technischer Hilfe vor Blitzern zu schützen. Sie setzen entweder sogenannte Blitzer-Warngeräte oder Blitzer-Apps fürs Smartphone ein. Doch längst nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt.
Kleine Warngeräte kosten im Internet kaum mehr als 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fachmagazin „c't“unterscheidet zwischen Störgeräten (Jammer) und Warngeräten auf Detektor- sowie auf GPSGrundlage mit Datenbank. „Die Jammer verhindern eine gültige Messung, indem sie die Signale der Radarmessung stören“, erklärt Schmitz. Detektoren reagierten auf die Wellen von Radar- oder Lidarmessgeräten,
würden aber auch bei Weidezäunen und vor Bahnübergängen gelegentlich ausschlagen.
„Die einfacheren und heute am meisten verbreiteten Geräte hingegen arbeiten nur auf Grundlage einer GPS-Positionserkennung und greifen auf eine Datenbank von Blitzerstandorten zurück“, sagt Schmitz.
Zudem gebe es Kombigeräte, die Wellendetektor und Positionserkennung verbinden. Auch wenn Kauf und Besitz der Geräte in Deutschland erlaubt sind, steht für den Experten fest: Sie dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.
Besonders populär sind heute Blitzer-Apps fürs Smartphone oder fürs eingebaute Auto-Navigationssystem, sagt Schmitz. „Das Herunterladen und Installieren von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal.“Die Apps ermitteln wie die einfachen GPS-Warngeräte die Fahrzeugposition über GPS, greifen auf eine Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzerstandorten. „Die müssen natürlich in der Datenbank eingetragen sein“, sagt Schmitz.
In Deutschland beobachten rund 4500 stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen den Verkehr. Dazu kommen noch mobile Stationen sowie Radarpistolen bei Polizeikontrollen.
Autofahrer dürfen sich in solchen Apps ihre Strecke vor der Fahrt – und nur dann – anschauen und sich eventuelle Blitzer merken, erklärt Schmitz. „Das ist legal und erlaubt.“Anders, wenn man unterwegs ist: „Autofahrer dürfen während der Fahrt keine Warn-Apps auf ihrem
Smartphone oder Blitzer-Warner benutzen“, sagt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht in Frankfurt am Main. Denn laut Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeugführer kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
„Eine bereits installierte WarnApp darf zwar auf dem Smartphone gespeichert, jedoch nicht betriebsbereit sein“, erklärt Lenhart. Betriebsbereit bedeutet im Fall einer Verkehrskontrolle, dass die App aktiv ist. Das Oberlandesgericht Celle hatte 2015 entschieden, dass der Verbotstatbestand erfüllt ist, „wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.“Eine Zuwiderhandlung wird mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet. Hat der Fahrer das Handy gar in der Hand, wird es teurer, weil Smartphones während der Fahrt ja generell tabu sind. In diesem Fall wird das Vergehen mit 100 Euro und einem Punkt bestraft. (dpa)