Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
So machen Sie es richtig: Das Homeoffice steuerlich absetzen
BERLIN (dpa) - Viele Arbeitnehmer arbeiten aktuell von zu Hause. Das kann zu Entlastungen bei der Steuer führen. Wer bereits im Vorjahr im Homeoffice tätig war, kann jetzt bei der Einkommensteuererklärung für 2020 pro Tag im Homeoffice fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr, ansetzen. Das gilt auch, wenn kein extra Arbeitszimmer zur Verfügung stand, sondern am Ess- oder Küchentisch gearbeitet wurde. „Wer ein separates Arbeitszimmer hat und wegen der Corona-Pandemie dort arbeiten musste, kann zwischen der Homeoffice-Pauschale und dem Nachweis der Einzelkosten wählen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Er kann sich dann die günstige Variante aussuchen.
Die maximal 600 Euro rentieren sich aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer noch weitere Werbungskosten hat. Denn erst wenn alle beruflichen Ausgaben zusammen den Betrag von 1000 Euro im Jahr überschreiten, wirkt sich dies steuermindernd aus. Zu den Werbungskosten zählen zum Beispiel selbst gezahlte Fortbildungskosten, Ausgaben für Berufsbekleidung oder Fachliteratur. Eingetragen werden die Werbungskosten in der Anlage N der Einkommensteuererklärung, unter den weiteren Werbungskosten, etwa in Zeile 48 des Steuerformulars, rät Klocke. Außerdem sollte beachtet werden, dass Fahrtkosten für den Arbeitsweg und die Homeofficepauschale nicht parallel angesetzt werden dürfen.