Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
So kontrolliert der Ulmer Zoll Paketzusteller
Beamte überprüfen verstärkt Logistikunternehmen – Fabio Pix vom Hauptzollamt erklärt das Vorgehen
ULM - Der Postbote bringt die bestellten Schuhe, das neu erschienene Buch wird vor der Haustüre abgelegt und das Mittagessen kommt per Kurier: Fast alles, was man benötigt, kann man bestellen und sich liefern lassen. Während des Corona-Lockdowns gehören Paketzusteller und Logistik-Unternehmen zu den Gewinnern, da sie, anders als viele andere Branchen, nach wie vor fast uneingeschränkt agieren können. Jedoch werden die Firmen nun auch häufiger vom Zoll kontrolliert. Das hat einen einfachen Grund.
Dass der Zoll aktuell Paketzusteller und Logistikunternehmen verstärkt prüft, ist auch eine Folge von Corona, erklärt Fabio Pix, der Leiter des Sachgebiets „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“am Hauptzollamt Ulm. Die Bundeszollverwaltung gibt vor, wie viele Kontrollen ein Zollamt monatlich durchführen soll. Dabei liegt es im Ermessen der Zöllner vor Ort, welche Branchen und Unternehmen kontrolliert werden. „Während des Lockdowns fallen die meisten Prüfungen in Branchen weg, die nicht öffnen dürfen, wie zum Beispiel die Gastronomie“, so Pix. Deswegen setze man verstärkt Kontrollen bei Branchen an, die kaum oder gar nicht vom Lockdown betroffen sind, wie bei Logistikunternehmen und im Baugewerbe.
Da anders als beim Bau die Mitarbeiter von Paketzustellern selten alle vor Ort sind, müssen die Zollbeamten auch anders vorgehen. „Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten, Logistikunternehmen zu prüfen“, sagt Pix. Zum einen kann der Firmensitz des Unternehmens oder ein Logistikzentrum kontrolliert werden. Das hat den Vorteil, dass dort alle für den Zoll relevanten Unterlagen über die Angestellten vorliegen. Zum anderen können auch nur die einzelnen Fahrer in ihrem Arbeitsalltag geprüft werden. Diese werden wie bei einer Verkehrskontrolle angehalten oder beim Ausliefern vor den Haustüren abgepasst.
„Meistens dauern solche Kontrollen fünf bis zehn Minuten“, erzählt Pix. Viele Fahrer hätten immer alle Unterlagen dabei, da für viele Kontrollen vom Zoll zur Routine geworden seien. Zu größeren Problemen komme es nur selten. Die Zöllner prüfen dann, ob die Arbeiter korrekt angemeldet wurden und ob die Ausweise echt sind. Bei Angestellten ohne deutsche Staatsangehörigkeit wird zusätzlich die Aufenthaltsund Arbeitsgenehmigung kontrolliert. Anschließend werden sie mithilfe eines Erfassungsbogens zu ihrer Arbeitsstelle befragt. Diese Angaben werden dann mit den Daten des Arbeitgebers verglichen.
„In der Logistikbranche gibt es relativ wenig illegal Beschäftigte“, so Pix. Allerdings gebe es sehr viele Scheinselbstständige. Das sind Arbeiter, die zwar für eine Firma arbeiten, aber beim Finanzamt als selbstständig gemeldet wurden. So könnten sich Unternehmen etwa ein Drittel der Nebenkosten sparen, indem sie keine Krankenversicherung zahlen oder indem sie ihre Angestellten dazu zwingen, ihre privaten Fahrzeuge für die Arbeit zu verwenden. Oft finden sich Menschen in diesen Arbeitsverhältnissen, die sich mit dem deutschen Arbeitsrecht wenig bis gar nicht auskennen, wie Flüchtlinge oder Migranten. Aber auch Schüler und Studenten, die etwas nebenher verdienen möchten, tappen in diese Falle.
Vor allem bei kleineren Subunternehmen findet der Zoll solche Scheinselbstständigen. „Bei größeren Firmen in der Branche sind derartige Anstellungen eher selten“, sagt Pix. Allerdings greifen diese in arbeitsintensiven Zeiten, wie vor Weihnachten, auf Subunternehmen zurück, um flexibler handeln zu können. „Zwar schreiben sie dann in ihre Verträge, dass alle Arbeiter ordnungsgemäß angemeldet sein müssen, aber sie prüfen nicht immer nach, ob sich die Subunternehmen auch an die Vorgaben halten.“Insgesamt sei aber weder die Schwarzarbeit noch die Anzahl an Scheinselbstständigen in der Corona-Zeit gestiegen.