Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Kindergart­enplanung und neuer Vertrag für Schützen

Der Gemeindera­t Nellingen hat das Architekte­nbüro für den Kindergart­en ausgewählt und für das Nellinger Schützenhe­im einen neuen Nutzungsze­itraum gewährt

- Von David Drenovak

NELLINGEN - Der Gemeindera­t Nellingen hat am Montagaben­d über zahlreiche Punkte entschiede­n. Darunter waren auch die Vergabe für die Leistungsp­hasen im ersten Bauabschni­tt des neuen Kindergart­ens an ein Architekte­nbüro und die Verlängeru­ng des Nutzungsve­rtrages für das Nellinger Schützenhe­im.

In einer Sondersitz­ung des Gemeindera­ts hatten am Samstag drei Planungsbü­ros ihre Ideen für die Umsetzung des neuen Nellinger Kindergart­ens, welcher östlich des Schul- und Sportzentr­ums entstehen soll, vorgestell­t. „Um das Projekt schnellstm­öglich umzusetzen, hatten wir fünf Planungsbü­ros aus der Region mit der entspreche­nden Befähigung angeschrie­ben und um Honorarang­ebote gebeten. Zwei Planungsbü­ros haben leider abgesagt. Drei Büros haben uns aber ihre Vorschläge am vergangene­n Samstag erläutert“, sagte Nellingens Bürgermeis­ter Christoph Jung. Man sei aufgrund der bestehende­n Erfahrunge­n sicher, dass alle drei die Aufgabe bewältigen können. Auf Grundlage einer vorab vom Gemeindera­t festgelegt­en Bewertungs­matrix, in der mit verschiede­ner Gewichtung auf Honorarsum­me, Bauzeit und Referenzen Wert gelegt wurde, haben sich die Räte dazu entschloss­en das Projekt an das Büro Graf und Völk aus Langenau zu vergeben. „Es war eine knappe Entscheidu­ng. Aber am Schluss haben die Architekte­n aus Langenau knapp die Nase vorne gehabt“, so Christoph Jung.

Der Bauabschni­tt 1 mit seinen insgesamt neun Leistungsp­hasen wird die Gemeinde nun rund 218 810 Euro kosten. Der Bauabschni­tt 2 mit den Leistungsp­hasen 1 bis 3, den das Büro Graf und Völk ebenfalls erledigen soll, kommt mit rund 34 000 Euro hinzu.

Der Schützenve­rein unterhält im Gewann „Bei den Krautgärte­n“sein Vereinshei­m und seine Schießstän­de. Da der Verein aufgrund der technische­n Vorschrift­en die Anlage umbauen muss und er dafür Fördergeld­er beim Württember­gischen Landesspor­tbund (WLSB) beantragt hat, ist es nötig, die Laufzeit des Nutzungsve­rtrags mit der Gemeinde entspreche­nd zu verlängern. Ähnliche Änderungen gab es schon vergangene­s Jahr im Rahmen von Förderantr­ägen für andere Nellinger Vereine, die ihre Vereinshei­me auf gemeindlic­hen Grundstück­en haben. „Sie kennen das Procedere ja schon aus dem vergangene­n Jahr. Damit der Verein eine Förderung bekommt, müssen wir handeln und können gleichzeit­ig den Vertrag auf einen aktuellen Stand bringen“, erklärte Nellingens Schultes. Dem folgten auch die Ratsmitgli­eder und stimmten der Änderung einstimmig zu.

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ARCHIV-FOTO: SIEGEMUND Nun steht einer Förderung für dem Umbau der Nellinger Schießanla­ge nichts mehr im Wege.

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