Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Kindergartenplanung und neuer Vertrag für Schützen
Der Gemeinderat Nellingen hat das Architektenbüro für den Kindergarten ausgewählt und für das Nellinger Schützenheim einen neuen Nutzungszeitraum gewährt
NELLINGEN - Der Gemeinderat Nellingen hat am Montagabend über zahlreiche Punkte entschieden. Darunter waren auch die Vergabe für die Leistungsphasen im ersten Bauabschnitt des neuen Kindergartens an ein Architektenbüro und die Verlängerung des Nutzungsvertrages für das Nellinger Schützenheim.
In einer Sondersitzung des Gemeinderats hatten am Samstag drei Planungsbüros ihre Ideen für die Umsetzung des neuen Nellinger Kindergartens, welcher östlich des Schul- und Sportzentrums entstehen soll, vorgestellt. „Um das Projekt schnellstmöglich umzusetzen, hatten wir fünf Planungsbüros aus der Region mit der entsprechenden Befähigung angeschrieben und um Honorarangebote gebeten. Zwei Planungsbüros haben leider abgesagt. Drei Büros haben uns aber ihre Vorschläge am vergangenen Samstag erläutert“, sagte Nellingens Bürgermeister Christoph Jung. Man sei aufgrund der bestehenden Erfahrungen sicher, dass alle drei die Aufgabe bewältigen können. Auf Grundlage einer vorab vom Gemeinderat festgelegten Bewertungsmatrix, in der mit verschiedener Gewichtung auf Honorarsumme, Bauzeit und Referenzen Wert gelegt wurde, haben sich die Räte dazu entschlossen das Projekt an das Büro Graf und Völk aus Langenau zu vergeben. „Es war eine knappe Entscheidung. Aber am Schluss haben die Architekten aus Langenau knapp die Nase vorne gehabt“, so Christoph Jung.
Der Bauabschnitt 1 mit seinen insgesamt neun Leistungsphasen wird die Gemeinde nun rund 218 810 Euro kosten. Der Bauabschnitt 2 mit den Leistungsphasen 1 bis 3, den das Büro Graf und Völk ebenfalls erledigen soll, kommt mit rund 34 000 Euro hinzu.
Der Schützenverein unterhält im Gewann „Bei den Krautgärten“sein Vereinsheim und seine Schießstände. Da der Verein aufgrund der technischen Vorschriften die Anlage umbauen muss und er dafür Fördergelder beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) beantragt hat, ist es nötig, die Laufzeit des Nutzungsvertrags mit der Gemeinde entsprechend zu verlängern. Ähnliche Änderungen gab es schon vergangenes Jahr im Rahmen von Förderanträgen für andere Nellinger Vereine, die ihre Vereinsheime auf gemeindlichen Grundstücken haben. „Sie kennen das Procedere ja schon aus dem vergangenen Jahr. Damit der Verein eine Förderung bekommt, müssen wir handeln und können gleichzeitig den Vertrag auf einen aktuellen Stand bringen“, erklärte Nellingens Schultes. Dem folgten auch die Ratsmitglieder und stimmten der Änderung einstimmig zu.