Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Das Urteil gegen Christoph Metzelder ist jetzt rechtskräftig
DÜSSELDORF (dpa) - Das Urteil gegen den früheren Fußballnationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte das Düsseldorfer Amtsgericht mit. Der 40-Jährige habe zudem auf die Rückgabe seines Handys verzichtet, das als Beweismittel sichergestellt worden war. Metzelder war am Donnerstag zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden; er hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Metzelders Anwalt hatte zunächst offengelassen, ob sein Mandant das Urteil annehme.