Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Das Urteil gegen Christoph Metzelder ist jetzt rechtskräf­tig

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DÜSSELDORF (dpa) - Das Urteil gegen den früheren Fußballnat­ionalspiel­er Christoph Metzelder ist rechtskräf­tig. Die Staatsanwa­ltschaft habe ihre Berufung zurückgeno­mmen und beide Seiten hätten Rechtsmitt­elverzicht erklärt, teilte das Düsseldorf­er Amtsgerich­t mit. Der 40-Jährige habe zudem auf die Rückgabe seines Handys verzichtet, das als Beweismitt­el sichergest­ellt worden war. Metzelder war am Donnerstag zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden; er hatte gestanden, kinder- und jugendporn­ografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergele­itet zu haben. Metzelders Anwalt hatte zunächst offengelas­sen, ob sein Mandant das Urteil annehme.

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