Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften
Die neue Regierung will Verbrauchern das Leben erleichtern – Doch vieles im Koalitionsvertrag ist nur sehr vage formuliert
BERLIN - Mehr Rechte bei Haustürgeschäften, besserer Schutz beim Elektroartikel-Kauf – der 177 Seiten starke Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP benennt eine Reihe von Aufgaben, mit denen der Alltag vieler Menschen klar verbessert werden könnte. Der Düsseldorfer Marketing-Professor Peter Kenning weist darauf hin, dass sich die Ampel beim Verbraucherschutz viel vorgenommen hat. „Eine Priorisierung der Aufgaben wäre im nächsten Schritt sicher sinnvoll“, sagt er. Ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben der neuen Regierung im Verbraucherschutz.
Mehr Sicherheit bei Vertragsabschlüssen an der Haustür
Der Kauf der Kosmetikserie oder der Abschluss eines Energieliefer-Vertrags an der eigenen Haustür – so mancher ärgert sich, wenn er begreift, was er sich da hat aufdrängen lassen. Zum besseren Schutz vor Überrumpelung bei Vertragsabschlüssen haben die Ampel-Partner vereinbart, dass der Schutz vor „unseriösen Haustürgeschäften verbessert“werden soll. Konkreter wird es im Koalitionsvertrag allerdings nicht. Denkbar ist, dass Haustürbesuche künftig nur noch nach vorheriger Anmeldung möglich sein werden. Die Details werden noch erarbeitet.
Kenning, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, kritisiert vage Formulierungen wie die, mit der ein Handlungsbedarf bei den Haustürgeschäften beschrieben wird. „Was ist damit konkret gemeint? Welche Normen sollen hier angepasst, welche Maßnahmen ergriffen werden?“, fragt er und ergänzt: „Das hätte man klarer darstellen können.“
Recht auf Reparatur und längere Gewährleistung
Kaum ist die Garantiezeit vorbei, geht a) die Waschmaschine, b) das Smartphone, c) das Spielzeugauto kaputt. Und dann – reparieren? Klar, meistens lohnt sich das. Aber in manchen Fällen ist die Reparatur gar nicht so leicht.
Da sind entscheidende Teile verschweißt, verlötet, verklebt. Oder gar nicht zugänglich wie die Akkus bei manchen Handys. Die Ampel hat jetzt in ihren Koalitionsvertrag ein Recht auf Reparierbarkeit aufgenommen, mit garantiertem „Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen“.
Das ist zwar vom Grundsatz her auch in einer EU-Richtlinie geregelt, die im Januar in Kraft tritt. Aber die Bundesregierung muss das in nationales Recht überführen, wobei im Koalitionsvertrag Details ebenso wie bei der versprochenen längeren Gewährleistungsdauer für „langlebige Güter“nicht genannt werden.Der Ampel-Vertrag enthalte also in Hinsicht auf Reparierbarkeit „nichts Neues“, kritisiert der Rechtsexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak.
Betriebswirtschaftler Kenning weist auf das Problem hin, dass man die Reparierbarkeit zwar vorgeben könne, dann aber auch dafür sorgen müsse, dass vorschriftswidrige Ware gar nicht erst ins Land kommt.
„Insofern könnte es sich positiv auswirken, dass an anderer Stelle im Koalitionsvertrag von einer geplanten Stärkung des Zolls die Rede ist“, sagt er.
Was noch an VerbraucherschutzProjekten geplant ist
Was im Ampel-Vertrag noch fehlt
Unions-Rechtsexperte Luczak moniert, dass der „massive Verbesserungsbedarf“im Reiserecht im Koalitionsvertrag nicht ausreichend berücksichtigt werde.
Immerhin sollen laut Ampel-Koalition Flugreisende künftig bei Unternehmenspleiten genauso gut abgesichert sein, wie das jetzt schon bei Käufern von Pauschalreisen der Fall ist. Dafür wolle man sich „einsetzen“, heißt es im Vertrag. Zuständig für eine Änderung wäre aber die EU.
Gar nicht im Blick haben die Ampel-Partner die hohen und zum Teil zu Unrecht erhobenen Zollgebühren bei Geschenksendungen von außerhalb der EU.
In vielen Fällen übersteigen Gebühren und Porto dabei deutlich den Wert des Paketinhalts. Gerade vor Weihnachten führt das bei den Betroffenen immer wieder zu großem Ärger.