Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Pflicht zum Update

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Mehr Verbrauche­rbildung soll es geben, gegen unfaire Kreditvert­räge will man vorgehen, und die Schuldnerb­eratung soll ausgebaut werden. In den anderen Kapiteln des Koalitions­vertrags „verstecken“sich noch weitere Verbrauche­rschutz-Anliegen: So sollen Schadenser­satzansprü­che gegen Telekommun­ikationsan­bieter neu geregelt und die Einführung einer zusätzlich­en, aktienbasi­erten Altersvors­orge geprüft werden.

Vor allem aber wurde bei der Ressortver­teilung entschiede­n, dass der Verbrauche­rschutz künftig beim Umweltmini­sterium angesiedel­t ist. Kenning erkennt darin „einige neue Perspektiv­en, insbesonde­re im Bereich des nachhaltig­en Konsums“. Er sieht aber auch, dass einige Monate ins Land gehen könnten, bis die organisato­rischen Fragen geklärt sind und der Arbeitsber­eich wieder reibungslo­s funktionie­rt. CDU-Politiker Luczak bezweifelt sogar den Sinn des Manövers.

Der Verbrauche­rschutz sei im Justizmini­sterium gut aufgehoben gewesen. „Mit einer Verschiebu­ng ins Umweltmini­sterium droht eine Zersplitte­rung des Bürgerlich­en Rechts“, warnt er.

Im Koalitions­vertrag widmen sich die Ampel-Partner ausführlic­h dem Reparaturr­echt bei Elektronik­Artikeln. „Wir wollen Nachhaltig­keit by design zum Standard machen“, heißt es da. Und weiter: „Die Lebensdaue­r und Reparierba­rkeit eines Produktes machen wir zum erkennbare­n Merkmal der Produkteig­enschaft (Recht auf Reparatur).“Deshalb soll der Zugang

zu Ersatzteil­en und Reparatura­nleitungen sichergest­ellt werden. Hersteller müssen zudem Updates bereitstel­len.

Für Artikel mit einer eher langen Nutzungsda­uer, etwa Waschmasch­inen, soll eine „flexible Gewährleis­tungsdauer“eingeführt werden. Ob diese dann beispielsw­eise für zehn Jahre gelten soll, muss noch geklärt werden.

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