Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Pflicht zum Update
Mehr Verbraucherbildung soll es geben, gegen unfaire Kreditverträge will man vorgehen, und die Schuldnerberatung soll ausgebaut werden. In den anderen Kapiteln des Koalitionsvertrags „verstecken“sich noch weitere Verbraucherschutz-Anliegen: So sollen Schadensersatzansprüche gegen Telekommunikationsanbieter neu geregelt und die Einführung einer zusätzlichen, aktienbasierten Altersvorsorge geprüft werden.
Vor allem aber wurde bei der Ressortverteilung entschieden, dass der Verbraucherschutz künftig beim Umweltministerium angesiedelt ist. Kenning erkennt darin „einige neue Perspektiven, insbesondere im Bereich des nachhaltigen Konsums“. Er sieht aber auch, dass einige Monate ins Land gehen könnten, bis die organisatorischen Fragen geklärt sind und der Arbeitsbereich wieder reibungslos funktioniert. CDU-Politiker Luczak bezweifelt sogar den Sinn des Manövers.
Der Verbraucherschutz sei im Justizministerium gut aufgehoben gewesen. „Mit einer Verschiebung ins Umweltministerium droht eine Zersplitterung des Bürgerlichen Rechts“, warnt er.
Im Koalitionsvertrag widmen sich die Ampel-Partner ausführlich dem Reparaturrecht bei ElektronikArtikeln. „Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard machen“, heißt es da. Und weiter: „Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur).“Deshalb soll der Zugang
zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sichergestellt werden. Hersteller müssen zudem Updates bereitstellen.
Für Artikel mit einer eher langen Nutzungsdauer, etwa Waschmaschinen, soll eine „flexible Gewährleistungsdauer“eingeführt werden. Ob diese dann beispielsweise für zehn Jahre gelten soll, muss noch geklärt werden.