Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Testpflicht
Um Alten- und Pflegeheime betreten zu dürfen, müssen Ungeimpfte in Baden-Württemberg ab kommendem Montag einen negativen PCR-Test vorlegen. „In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen“, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Die neue Regelung soll die Heimbewohner in der Alarmstufe II besser vor Ansteckungen schützen. Die Alarmstufe II gilt, sobald auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen – oder wenn es an sieben Tagen in Folge täglich mindestens sechs Krankenhaus-Neuaufnahmen pro 100 000 Einwohner gegeben hatte. Geimpfte und genesene Besucher müssen wie gehabt einen negativen Schnelltest vorlegen. Diesen müssen die Einrichtungen nach Angaben des Gesundheitsministeriums vor Ort anbieten. Um die PCRTests müssten sich die Ungeimpften aber selbst kümmern. Nur in besonderen Härtefällen, etwa beim Besuch von Sterbenden, reiche für alle ein Schnelltest aus.
Auch Kinder in Kindergartenstätten in Baden-Württemberg sollen ab dem neuen Jahr regelmäßig auf das Coronavirus getestet werden, und zwar drei Mal pro Woche. Das könne durch die Eltern oder in der Kita durchgeführt werden, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmannn (Grüne). Bislang ist der Umgang mit Tests nicht landesweit verbindlich geregelt. Für Schulen gibt es eine solche Testnachweispflicht im Land schon lange, sie ist in der Corona-Verordnung des Landes enthalten. Warum das Land nun bei den Kitas nachzieht, erklärt Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) mit Absprachen zwischen Land und Kommunen. „Das sind Prozesse, wir haben uns darauf verständigt“, so Lucha. (kab/dpa)