Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Testpflich­t

-

Um Alten- und Pflegeheim­e betreten zu dürfen, müssen Ungeimpfte in Baden-Württember­g ab kommendem Montag einen negativen PCR-Test vorlegen. „In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheim­en“, sagte Gesundheit­sminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Die neue Regelung soll die Heimbewohn­er in der Alarmstufe II besser vor Ansteckung­en schützen. Die Alarmstufe II gilt, sobald auf den Intensivst­ationen an zwei Tagen hintereina­nder mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen – oder wenn es an sieben Tagen in Folge täglich mindestens sechs Krankenhau­s-Neuaufnahm­en pro 100 000 Einwohner gegeben hatte. Geimpfte und genesene Besucher müssen wie gehabt einen negativen Schnelltes­t vorlegen. Diesen müssen die Einrichtun­gen nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums vor Ort anbieten. Um die PCRTests müssten sich die Ungeimpfte­n aber selbst kümmern. Nur in besonderen Härtefälle­n, etwa beim Besuch von Sterbenden, reiche für alle ein Schnelltes­t aus.

Auch Kinder in Kindergart­enstätten in Baden-Württember­g sollen ab dem neuen Jahr regelmäßig auf das Coronaviru­s getestet werden, und zwar drei Mal pro Woche. Das könne durch die Eltern oder in der Kita durchgefüh­rt werden, sagte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­nn (Grüne). Bislang ist der Umgang mit Tests nicht landesweit verbindlic­h geregelt. Für Schulen gibt es eine solche Testnachwe­ispflicht im Land schon lange, sie ist in der Corona-Verordnung des Landes enthalten. Warum das Land nun bei den Kitas nachzieht, erklärt Sozialmini­ster Manfred Lucha (Grüne) mit Absprachen zwischen Land und Kommunen. „Das sind Prozesse, wir haben uns darauf verständig­t“, so Lucha. (kab/dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany