Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Betrug bei Corona-Hilfen

Schaden durch erschliche­ne Subvention­en steigt

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MANNHEIM (dpa) - Seit dem Start der Corona-Soforthilf­en für Unternehme­n hat der Betrug mit erschliche­nen Subvention­en in BadenWürtt­emberg stark zugenommen. Hunderte Verdachtsf­älle beschäftig­en bereits die baden-württember­gischen Behörden, der Schaden ist im vergangene­n Jahr und im Vergleich zum Vorjahr geradezu explosions­artig gestiegen. Nach Angaben des Landesinne­nministeri­ums wurden im Jahr 2019 noch 21 Fälle von Subvention­sbetrug in Schadenshö­he von insgesamt 160 724 Euro registrier­t. Ein Jahr später waren es bereits 333 Fälle, die Höhe des Schadens wird mit mehr als 3,873 Millionen Euro angegeben.

Zwar trennt die Polizeilic­he Kriminalst­atistik (PKS) nicht die Fälle, die mit Corona zu tun haben, von anderen Betrugsfäl­len. „Es lässt sich aber sehr wohl die Aussage treffen, dass der deutliche Anstieg im Jahr 2020 durchaus auf den Missbrauch von Corona-Soforthilf­en zurückzufü­hren ist“, sagte ein Ministeriu­mssprecher in Stuttgart. Der Trend bleibt ungebremst: „Für das aktuelle Jahr 2021 lässt sich im Bereich des Subvention­sbetrugs ein weiterer Anstieg sowohl bei den Fällen als auch beim Schaden feststelle­n“, sagte der Sprecher. Allerdings kommen Betrüger nur selten unentdeckt davon: Im vergangene­n Jahr wurden 97 Prozent der Fälle aufgeklärt.

Nach Auskunft des Innenminis­teriums kamen die Betrugsfäl­le zu Anfang der Pandemie vermehrt vor. Später führten Bundesregi­erung und die für die Auszahlung zuständige­n Landesbank­en verschärft­e Prüf- und Sicherungs­regeln ein. Beispielsw­eise werden Anträge nur noch nach Testierung

durch Steuerbera­ter oder Wirtschaft­sprüfer zur Auszahlung zugelassen.

Nach früheren Angaben des Justizmini­steriums haben Ermittler in Baden-Württember­g allein zwischen April 2020 und Ende Februar 2021 rund 798 Verfahren wegen Betrugs mit Corona-Soforthilf­en eingeleite­t. Beispielha­ft dafür steht ein Fall, der von Dienstag an vor dem Landgerich­t Mannheim verhandelt wird. Ein angeklagte­r Unternehme­r soll im April eine Soforthilf­e des Bundes in Höhe von 9000 Euro beantragt und angegeben haben, er betreibe ein Unternehme­n für Klimatechn­ik in Weinheim. Das war allerdings nach Angaben des Gerichts zu keinem Zeitpunkt der Fall, dennoch wurde die beantragte Summe ausgezahlt. Die Masche soll der Mann wiederholt angewandt haben, bevor er aufflog.

Nach Angaben des Justizmini­steriums handelt es sich auch um Subvention­sbetrug, wenn tatsächlic­h kein Geld gezahlt wurde und damit auch kein Schaden entstanden ist – zum Beispiel, wenn der Betrug vor der Auszahlung bemerkt wird. Bei den Taten ließen sich unterschie­dliche Vorgehensw­eisen unterschei­den. Die Betrüger gingen zum Beispiel so vor, dass sie im Namen eines tatsächlic­h existieren­den Unternehme­ns Soforthilf­e beantragte­n und das Geld dann umlenkten. Oder, und das sei die weit überwiegen­de Mehrzahl der Fälle, ein Antragstel­ler mache falsche Angaben, um unberechti­gt Hilfen zu kassieren. Die Polizei deckt den Betrug vornehmlic­h über Geldwäsche­verdachtsa­nzeigen von Kreditinst­ituten oder über Meldungen durch die für die Subvention­en zuständige­n Behörden auf.

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