Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Gesundheit­samt meldet neuen Verdachtsf­all

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REGION (sz) - Nach ersten Omikron-Fällen im Zusammenha­ng mit Reiserückk­ehrern aus Südafrika liegt dem Gesundheit­samt AlbDonau-Kreis nun ein Verdachtsf­all eines Reiserückk­ehrers aus Großbritan­nien vor. Der Omikron-Mutationsb­efund steht bislang aus, die betreffend­e Person befindet sich in Isolation. In Großbritan­nien breitet sich die Omikron-Variante derzeit sehr schnell aus. Da das Land bislang nicht als Hochrisiko- oder Virusvaria­ntengebiet eingestuft ist, besteht nach der Einreise nach Deutschlan­d derzeit keine Quarantäne­pflicht.

Um die Ausbreitun­g der Coronaviru­s-Variante Omikron zu verlangsam­en, empfiehlt der Fachdienst Gesundheit im Landratsam­t AlbDonau-Kreis daher Reiserückk­ehrern aus Großbritan­nien besondere Vorsichtsm­aßnahmen nach der Einreise. Die Personen sollten sich, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, sicherheit­shalber nach der Einreise im Rahmen der kostenlose­n Bürgertest­s testen lassen sowie Kontakte, soweit möglich, meiden. Das Gesundheit­samt rät zudem zu einem weiteren Antigen-Test nach fünf Tagen. Bei konkreten Fragen können sich

Bürgerinne­n und Bürger an die Mitarbeite­nden des Gesundheit­samtes wenden. Das Corona-Bürgertele­fon des Landratsam­tes ist von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr unter der Telefonnum­mer 0731/185 10 50 erreichbar.

Bislang hat das Robert-KochInstit­ut (RKI) das Land nicht als Hochrisiko- oder Virusvaria­ntengebiet eingestuft. Daher gelten keine gesonderte­n Regeln bei der Einreise – im Gegensatz zu den südafrikan­ischen Ländern Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika, die aufgrund der Verbreitun­g der Omikron-Variante vom RKI als Virusvaria­ntengebiet ausgewiese­n worden sind. Personen, die aus diesen Ländern nach Deutschlan­d einreisen, sind zu einer zweiwöchig­en Quarantäne verpflicht­et. Diese kann nicht verkürzt werden und gilt auch für Geimpfte und Genesene. Für Rückkehren­de aus diesen Ländern gilt weiterhin der Aufruf, sich beim Fachdienst Gesundheit unter der Telefonnum­mer 0175/22 55 68 20 oder per E-Mail an gesundheit­samt@alb-donau-kreis.de zu melden.

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